Tabelle zeigt: 300 Euro weniger pro Kind - Familienleistung soll 2027 gestrichen werden

Für Familien mit kleinen Einkommen könnte 2027 ausgerechnet ein Teil der bisherigen Unterstützung wegfallen. Geplant ist die Streichung von 25 Euro monatlich je Kind - bei zwei Kindern können dadurch innerhalb eines Jahres 600 Euro fehlen. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

08.10.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Rechner 2027
Was bleibt 2027 netto?

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Während das Kindergeld 2027 steigen soll – und zwar um bis zu 100 Euro pro Kind und Jahr (Finanz.de hat bereits berichtet) -, droht Familien mit geringeren Einkommen an anderer Stelle eine Kürzung. Die Bundesregierung will den sogenannten Sofortzuschlag im Kinderzuschlag abschaffen. Bislang beträgt dieser 25 Euro pro Kind und Monat und ist Bestandteil der Unterstützung für anspruchsberechtigte Familien. Die Änderung steckt im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 und soll zum 1. Januar 2027 greifen.

Endgültig beschlossen ist die Streichung allerdings noch nicht. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Am 12. Oktober beschäftigt sich der Haushaltsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027.

Einen Kindergeld-Rechner für 2027 findet man hier auf Finanz.de. Damit lässt sich die Höhe der Leistungen pro Kind und Jahr für das aktuelle und das kommende Jahr online berechnen.

25 Euro weniger im Monat – 300 Euro im Jahr

Der Sofortzuschlag wurde 2022 eingeführt und beträgt derzeit 25 Euro monatlich. Er wird unter anderem für Kinder gezahlt, die Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll dieser Zuschlag im Kinderzuschlag zum Jahreswechsel entfallen.

Pro anspruchsberechtigtem Kind geht es damit um 25 Euro im Monat beziehungsweise 300 Euro im Jahr. Bei zwei Kindern summiert sich der Unterschied bereits auf 50 Euro monatlich oder 600 Euro jährlich. Bei drei Kindern wären es rechnerisch 75 Euro pro Monat und damit 900 Euro im Jahr.

Anspruchsberechtigte Kinder Weniger pro Monat Weniger pro Jahr
1 Kind 25 Euro 300 Euro
2 Kinder 50 Euro 600 Euro
3 Kinder 75 Euro 900 Euro
4 Kinder 100 Euro 1.200 Euro

Gerade für Haushalte, die aufgrund ihres vergleichsweise niedrigen Einkommens überhaupt auf den Kinderzuschlag angewiesen sind, kann die Änderung damit eine spürbare finanzielle Auswirkung haben.

Kindergeld steigt gleichzeitig um 8 Euro

Besonders interessant ist die geplante Änderung im Zusammenspiel mit der Kindergelderhöhung 2027. Das Kindergeld soll zum 1. Januar von derzeit 259 Euro auf 267 Euro pro Kind und Monat steigen. Das sind acht Euro zusätzlich beziehungsweise 96 Euro im Jahr.

Für Familien mit Anspruch auf den Kinderzuschlag steht dieser Erhöhung jedoch die geplante Streichung des Sofortzuschlags von 25 Euro gegenüber. Beide Leistungen dürfen zwar nicht einfach in jedem Einzelfall miteinander verrechnet werden, die Größenordnung zeigt aber den finanziellen Effekt der beiden Änderungen.

Rein rechnerisch stehen acht Euro mehr Kindergeld einem wegfallenden Sofortzuschlag von 25 Euro gegenüber. Die Differenz beträgt 17 Euro pro Kind und Monat beziehungsweise 204 Euro pro Jahr. Bei zwei Kindern wären es rechnerisch 408 Euro im Jahr. Das bedeutet nicht, dass jede Familie mit Kinderzuschlag 2027 automatisch exakt diesen Betrag verliert, zeigt aber, warum die geplante Abschaffung des Sofortzuschlags für betroffene Haushalte finanziell relevant ist.

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Wer bekommt überhaupt Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien, deren Einkommen grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht oder nur knapp für den Bedarf der gesamten Familie. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Ob ein Anspruch besteht und wie hoch die Leistung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem das Einkommen der Eltern, die Zahl der Kinder, die Wohnkosten sowie weitere Einkünfte und Vermögensverhältnisse.

Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Familien allein aufgrund des Unterhalts ihrer Kinder auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Genau deshalb ist die geplante Streichung des Sofortzuschlags auch für die Ausgaben an anderer Stelle des Sozialstaats relevant.

Bund erwartet 450 Millionen Euro Einsparung

Aus den Unterlagen zum Haushaltsbegleitgesetz wird deutlich, welche Größenordnung die Bundesregierung mit der Maßnahme verbindet. Durch den Wegfall des Sofortzuschlags beim Kinderzuschlag werden jährliche Minderausgaben des Bundes in Höhe von rund 450 Millionen Euro erwartet.

Allerdings führt die Kürzung nach den Berechnungen der Bundesregierung nicht ausschließlich zu Einsparungen. Ein Teil der betroffenen Haushalte könnte dadurch stärker auf andere Sozialleistungen angewiesen sein.

Für das Grundsicherungsgeld werden deshalb gleichzeitig jährliche Mehrausgaben von rund 150 Millionen Euro erwartet. Beim Wohngeld geht der Bund dagegen von Minderausgaben in einer Größenordnung von rund 40 Millionen Euro aus. Die tatsächliche Entlastung des Bundeshaushalts fällt deshalb nicht automatisch genauso hoch aus wie die eingesparte Summe beim Kinderzuschlag.

Manche Familien könnten in die Grundsicherung rutschen

Der Grund dafür liegt in der Konstruktion des Kinderzuschlags. Die Leistung soll gerade dazu beitragen, dass Familien mit niedrigen Einkommen ihren Bedarf decken können, ohne Grundsicherungsleistungen beziehen zu müssen.

Fällt ein Teil des Kinderzuschlags weg, kann sich diese Rechnung bei Haushalten verändern, die sich bereits nahe an der entsprechenden Bedarfsgrenze befinden. Die Bundesregierung kalkuliert deshalb damit, dass sich die Ausgaben für das Grundsicherungsgeld infolge der Änderung erhöhen.

Das bedeutet nicht, dass jeder Haushalt mit Kinderzuschlag automatisch Anspruch auf Grundsicherung bekommt oder diese beantragen muss. Die Auswirkungen hängen immer von Einkommen, Wohnkosten, Familiengröße und weiteren individuellen Faktoren ab. Dass im Gesetzentwurf zusätzliche Ausgaben für die Grundsicherung eingeplant werden, zeigt jedoch, dass die Bundesregierung selbst mit Verschiebungen zwischen den verschiedenen Sozialleistungen rechnet.

Warum der Zuschlag gestrichen werden soll

Die Änderung ist Teil des Haushaltsbegleitgesetzes 2027. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung verschiedene gesetzliche Regelungen ändern, die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben.

Neben dem Kinderzuschlag enthält der Gesetzentwurf deshalb weitere Maßnahmen zur Entlastung des Haushalts beziehungsweise zur Erhöhung der Einnahmen. Unter anderem sind Änderungen bei Bundeszuschüssen sowie höhere Steuern auf bestimmte alkoholische Getränke vorgesehen.

Beim Kinderzuschlag soll die Abschaffung des Sofortzuschlags die Ausgaben des Bundes reduzieren. Für Familien mit Anspruch auf die Leistung bedeutet diese Einsparung allerdings einen niedrigeren monatlichen Zahlbetrag als bei Fortbestand des Zuschlags.

Entscheidung ist noch nicht gefallen

Noch sollten betroffene Familien nicht fest mit einer Kürzung ab Januar rechnen. Der Wegfall des Sofortzuschlags ist zwar Bestandteil des Regierungsentwurfs, das Haushaltsbegleitgesetz 2027 ist jedoch noch nicht endgültig verabschiedet. Der nächste wichtige Termin steht bereits fest: Am Montag, 12. Oktober 2026, führt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages von 15 bis 17 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz durch.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren können die vorgesehenen Regelungen noch verändert werden. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens steht endgültig fest, ob der Sofortzuschlag tatsächlich zum 1. Januar 2027 aus dem Kinderzuschlag verschwindet.

Bleibt es beim aktuellen Entwurf, ist die finanzielle Auswirkung jedoch leicht zu beziffern: Pro anspruchsberechtigtem Kind fallen 25 Euro monatlich beziehungsweise 300 Euro im Jahr weg. Bei zwei Kindern geht es um 600 Euro, bei drei Kindern bereits um 900 Euro jährlich.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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