Neue Berechnung: Viele Rentner müssen jetzt Steuern nachzahlen
Die Steuererklärung endet für Rentner nicht immer mit einer Erstattung. Eine aktuelle Auswertung des Steuerprogramms smartsteuer zeigt, dass fast ebenso viele Ruheständler Steuern nachzahlen müssen, wie Geld vom Finanzamt zurückerhalten. Ausschlaggebend sind unter anderem zusätzliche Einkünfte neben der gesetzlichen Rente sowie regionale Unterschiede. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Für die Untersuchung wurden Steuerbescheide von Rentnerinnen und Rentnern aus dem Jahr 2025 ausgewertet. Das Ergebnis zeigt, dass die steuerliche Belastung im Ruhestand häufig unterschätzt wird.
Erstattung und Nachzahlung liegen nahezu gleichauf
Nach den ausgewerteten Steuerbescheiden erhielten rund 45 Prozent der Rentner eine Steuererstattung. Die durchschnittliche Rückzahlung lag bei 1.383 Euro, der Median betrug 779 Euro.
Gleichzeitig mussten etwa 41 Prozent der Ruheständler Steuern nachzahlen. Die durchschnittliche Nachzahlung belief sich auf 1.326 Euro, während der Median bei 499 Euro lag.
Bei rund 14 Prozent der ausgewerteten Steuererklärungen ergab sich weder eine Erstattung noch eine Nachzahlung. Damit zeigt sich, dass die steuerliche Situation im Ruhestand sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Zusätzliche Einkünfte erhöhen das Risiko einer Nachzahlung
Ein wesentlicher Grund für Steuernachzahlungen sind weitere Einnahmen neben der gesetzlichen Rente. Fast jeder zweite ausgewertete Rentner verfügte über zusätzliche Einkünfte.
Am häufigsten stammten diese aus einer Beschäftigung im Ruhestand. Daneben spielten Mieteinnahmen sowie Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit eine wichtige Rolle.
Da auf die gesetzliche Rente während des Jahres keine Lohnsteuer einbehalten wird, wird die tatsächliche Steuerbelastung häufig erst mit dem Einkommensteuerbescheid sichtbar. Zusätzliche Einkünfte können deshalb schnell zu Nachzahlungen führen.
Rentenerhöhungen machen immer mehr Senioren steuerpflichtig
Auch die regelmäßigen Rentenanpassungen wirken sich auf die Besteuerung aus. Während der persönliche Rentenfreibetrag dauerhaft unverändert bleibt, werden spätere Rentenerhöhungen vollständig dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet.
Dadurch überschreiten immer mehr Rentner den steuerlichen Grundfreibetrag und werden erstmals einkommensteuerpflichtig. Kommt es zu höheren Nachzahlungen, kann das Finanzamt zusätzlich vierteljährliche Steuervorauszahlungen festsetzen.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die Höhe von Erstattungen und Nachzahlungen unterscheidet sich je nach Wohnort erheblich. Die höchsten durchschnittlichen Steuererstattungen erhielten Rentner in Hamburg mit 1.733 Euro.
Es folgen Baden-Württemberg mit durchschnittlich 1.561 Euro sowie Hessen mit 1.543 Euro. Deutlich niedriger fielen die durchschnittlichen Erstattungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aus, wo sie jeweils nur etwas über 1.000 Euro lagen.
Auch bei den Nachzahlungen führt Hamburg das Ranking an. Dort mussten Rentner durchschnittlich 1.772 Euro nachzahlen. Dahinter folgen Bremen und Rheinland-Pfalz.
Die niedrigsten durchschnittlichen Nachzahlungen wurden dagegen in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen registriert.
Einkommensniveau beeinflusst die Steuerlast
Die regionalen Unterschiede hängen vor allem mit den unterschiedlichen Einkommens- und Rentenniveaus zusammen. In Bundesländern mit höheren Renten und zusätzlichen Einkommensquellen fallen sowohl Steuererstattungen als auch Nachzahlungen im Durchschnitt höher aus.
In Regionen mit niedrigeren Einkommen bewegen sich dagegen auch die steuerlichen Beträge auf einem geringeren Niveau. Die Auswertung macht damit deutlich, dass die steuerliche Belastung im Ruhestand stark von der individuellen Einkommenssituation abhängt.
Wer neben der gesetzlichen Rente weitere Einnahmen erzielt oder durch Rentenerhöhungen den steuerpflichtigen Einkommensbereich erreicht, sollte seine Steuerpflicht regelmäßig überprüfen. So lassen sich unerwartete Nachzahlungen vermeiden und mögliche Erstattungen rechtzeitig sichern.

Mehr Informationen: Rente

