Ab 2027: Pflegereform soll Aus für Pflegegeld, neue Einstufung & mehr bringen

Wie berichtet, ist in Deutschland aktuell eine umfassende Pflegereform geplant. Diese soll grundlegende Änderungen bei der Pflegeversicherung, der Einstufung, aber auch dem Pflegegeld vorsehen. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

10.08.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Pflege
Bildquelle: Finanz.at / Canva (Montage) / Pflege
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Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. Nach einem Referentenentwurf sollen zahlreiche bisherige Einzelleistungen neu strukturiert und teilweise durch vier Budgets ersetzt werden. Betroffen wären unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag sowie Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Bislang handelt es sich jedoch lediglich um einen Referentenentwurf. Die geplanten Änderungen sind noch nicht beschlossen und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern.

Vier neue Budgets sollen bisherige Leistungen bündeln

Kern der Reform ist die Einführung eines Entlastungsbudgets, eines Sachleistungsbudgets, eines Sozialraumbudgets sowie eines Überbrückungsbudgets. Nach den Plänen sollen Pflegebedürftige die verfügbaren Mittel flexibler einsetzen können.

Allerdings würden dabei mehrere bislang getrennte Leistungsansprüche zusammengeführt. Ein höherer Budgetbetrag bedeutet deshalb nicht automatisch, dass Betroffene insgesamt mehr finanzielle Unterstützung erhalten.

Pflegegeld soll durch Entlastungsbudget ersetzt werden

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ist vorgesehen, das bisherige Pflegegeld durch ein Entlastungsbudget zu ersetzen. Dieses richtet sich weiterhin vor allem an Menschen, die überwiegend von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden. Das berichtet u.a. die Plattform gegen-hartz.de.

Der monatliche Betrag soll zwar höher ausfallen als das heutige Pflegegeld. Gleichzeitig müssten daraus jedoch künftig auch Leistungen finanziert werden, die bislang zusätzlich übernommen wurden, etwa die Verhinderungspflege durch Privatpersonen oder bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Dadurch könnte sich der finanzielle Vorteil in vielen Fällen deutlich verringern.

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Kürzung in den ersten Monaten nach neuer Einstufung

Nach den bisherigen Plänen sollen Personen, die erstmals Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 erhalten, in den ersten drei Monaten lediglich die Hälfte des Entlastungsbudgets bekommen.

Gerade zu Beginn einer Pflegesituation entstehen jedoch häufig besonders hohe Ausgaben. Familien müssen Pflege organisieren, Hilfsmittel anschaffen oder die Wohnung anpassen.

Die vorgesehene Übergangsregelung könnte deshalb ausgerechnet in einer finanziell besonders belastenden Phase greifen.

Pflegesachleistungen werden neu organisiert

Auch die bisherigen Pflegesachleistungen sollen künftig in einem eigenen Sachleistungsbudget zusammengefasst werden. Dieses Budget wäre weiterhin für zugelassene ambulante Pflegedienste vorgesehen.

Professionelle Verhinderungspflege soll ebenfalls daraus finanziert werden. Die Verhinderungspflege durch private Pflegepersonen wäre dagegen dem Entlastungsbudget zugeordnet. Beide Budgets sollen nach den Plänen miteinander kombiniert werden können.

Sozialraumbudget ersetzt den Entlastungsbetrag

Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden.

Vorgesehen sind monatlich 300 Euro für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sowie 175 Euro für Personen ab dem 25. Lebensjahr. Das Budget könnte unter anderem für Haushaltshilfen, Alltagsbegleitung oder anerkannte Betreuungsangebote eingesetzt werden.

Noch offen ist, ob nicht verbrauchte Beträge in spätere Monate übertragen werden können.

Pflegegrad 1 könnte besonders betroffen sein

Besonders weitreichende Änderungen sehen die Pläne für Menschen mit Pflegegrad 1 vor. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll für diese Gruppe entfallen. Das neue Sozialraumbudget wäre nach dem Entwurf erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen.

Als Ausgleich sind verstärkte Beratungsangebote, Pflegebegleitung und Präventionsmaßnahmen geplant. Finanzielle Leistungen für Unterstützungsangebote im Alltag würden dadurch jedoch nicht ersetzt.

Neues Budget für kurzfristige Notfälle

Mit dem Überbrückungsbudget soll künftig eine schnelle Unterstützung in akuten Pflegesituationen ermöglicht werden.

Vorgesehen ist der Einsatz unter anderem bei kurzfristigem Ausfall einer Pflegeperson, nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei vorübergehender stationärer Unterbringung. Ab 2028 soll zusätzlich ein Anspruch auf Akut-Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen eingeführt werden.

Einige Leistungen bleiben unverändert

Nicht alle Leistungen der Pflegeversicherung sollen verändert werden.

Nach den bisherigen Plänen bleiben unter anderem Pflegeberatung, Tages- und Nachtpflege, technische Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse für barrierefreie Wohnraumanpassungen bestehen.

Auch Pflegebetten, Treppenlifte oder Zuschüsse für den Badumbau sollen weiterhin gefördert werden.

Höhere Beiträge für einzelne Versichertengruppen

Neben den Leistungsänderungen sieht der Referentenentwurf auch Anpassungen bei den Beiträgen vor.

Der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte soll steigen. Zusätzlich ist geplant, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, sodass Beiträge auf einen größeren Teil des Einkommens erhoben werden.

Auch die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner soll künftig stärker eingeschränkt werden. Für pflegende Angehörige, voll erwerbsgeminderte Menschen sowie Eltern kleiner oder behinderter Kinder sind Ausnahmen vorgesehen.

Strengere Voraussetzungen für neue Pflegegrade

Geplant ist außerdem eine Überarbeitung der Begutachtung. Für die Pflegegrade 1 bis 3 könnten künftig höhere Punktzahlen erforderlich sein. Dadurch müssten Antragsteller einen größeren Unterstützungsbedarf nachweisen, um einen Pflegegrad zu erhalten. Finanz.de hat berichtet.

Bereits anerkannte Pflegegrade sollen nach dem Entwurf zunächst bestehen bleiben. Für neue Bewilligungen könnten Pflegegrade künftig häufiger befristet vergeben werden.

Änderungen auch für Pflegeheime und pflegende Angehörige

Pflegeheimbewohner erhalten derzeit steigende Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil, je länger sie in einer Einrichtung leben. Nach den Reformplänen würden höhere Zuschüsse erst später greifen.

Dadurch müssten Betroffene und ihre Angehörigen über einen längeren Zeitraum höhere Eigenanteile selbst tragen.

Auch pflegende Angehörige wären betroffen. Die während der Pflege erworbenen Rentenansprüche sollen künftig geringer ausfallen, da die entsprechenden Rentenbeiträge nach den Plänen reduziert werden.

Reform noch nicht beschlossen

Viele der geplanten Änderungen sollen Anfang 2027 in Kraft treten, weitere Reformschritte sind für 2028 vorgesehen.

Ob die Pflegereform tatsächlich in dieser Form umgesetzt wird, ist derzeit offen. Sozialverbände und Pflegeorganisationen kritisieren insbesondere mögliche Leistungseinschränkungen für Menschen mit niedrigen Pflegegraden sowie zusätzliche Belastungen für pflegende Angehörige.

Bis zu einer endgültigen gesetzlichen Entscheidung gilt weiterhin das bestehende Recht. Pflegebedürftige sollten daher laufende und neue Leistungsansprüche wie bisher bei ihrer Pflegekasse beantragen.

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aktualisiert: 10.08.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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