Nur Barzahlung bald verboten? - Diese neue Bezahlpflicht soll 2027 kommen

Schilder mit der Aufschrift „Nur Barzahlung“ könnten in Deutschland schon bald weitgehend verschwinden. Nach neuen Plänen des Bundesfinanzministeriums sollen Geschäfte, Restaurants und andere Unternehmen ab 2027 mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

22.09.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Euro
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Ob beim Bäcker, im Restaurant oder beim kleinen Kiosk: Noch immer gibt es in Deutschland zahlreiche Betriebe, in denen Kunden ausschließlich mit Bargeld bezahlen können. Genau das will die Bundesregierung künftig ändern.

Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einer neuen Vorgabe, nach der Unternehmen mit Vor-Ort-Verkäufen neben Bargeld grundsätzlich mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anbieten sollen. Damit könnten Kunden künftig beispielsweise mit Karte oder Smartphone bezahlen, auch wenn der Betrieb bislang ausschließlich Bargeld akzeptiert.

Allerdings ist die neue Bezahlpflicht noch nicht beschlossen. Die Eckpunkte werden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Geplant ist ein Inkrafttreten im Jahr 2027.

„Nur Barzahlung“ soll weitgehend verschwinden

Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollen Geschäfte und andere Betriebe mit Vor-Ort-Verkauf künftig grundsätzlich zwei Möglichkeiten anbieten: Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsart.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Bargeld abgeschafft werden soll. Im Gegenteil: Bargeld soll weiterhin als Zahlungsmittel erhalten bleiben. Neu wäre vielmehr, dass Unternehmen ihre Kunden nicht mehr ausschließlich auf Bargeld verweisen könnten.

Für Verbraucher würde das eine erhebliche Änderung bedeuten. Wer bislang beispielsweise in einem Restaurant, Café oder kleinen Geschäft erst an der Kasse feststellt, dass keine Kartenzahlung möglich ist, soll künftig zumindest eine digitale Alternative haben.

Welche Zahlungsarten die gesetzlichen Anforderungen konkret erfüllen werden, muss allerdings noch geregelt werden. Neben klassischen Debit- und Kreditkarten könnten grundsätzlich auch andere elektronische Bezahlmöglichkeiten infrage kommen.

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Neue Regel soll 2027 starten

Nach den derzeit bekannten Plänen soll die Verpflichtung zur digitalen Bezahlmöglichkeit im Jahr 2027 eingeführt werden. Das Vorhaben befindet sich allerdings noch in einem frühen Stadium.

Es handelt sich derzeit um Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums, die mit den anderen Ressorts abgestimmt werden. Anschließend müsste aus den Plänen eine konkrete gesetzliche Regelung werden.

Damit können sich sowohl Details als auch der geplante Starttermin noch ändern. Für Verbraucher bedeutet das: Aktuell dürfen Geschäfte und Restaurants grundsätzlich weiterhin ausschließlich Bargeld akzeptieren, sofern sie ihre Kunden entsprechend darauf hinweisen. Erst mit einer gesetzlichen Neuregelung würde sich daran grundsätzlich etwas ändern.

Auch Bargeld soll weiterhin möglich sein

Die geplante Regelung ist keine Abschaffung des Bargelds. Nach den bisherigen Plänen soll vielmehr beides möglich sein: Barzahlung und digitales Bezahlen.

Damit verfolgt die Bundesregierung zwei Ziele gleichzeitig. Verbraucher sollen weiterhin mit Bargeld bezahlen können, gleichzeitig aber auch Anspruch auf mindestens eine elektronische Alternative erhalten.

Hintergrund des Vorhabens ist allerdings nicht nur der Komfort beim Bezahlen. Die Bundesregierung will damit auch Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit erschweren. Elektronische Zahlungen hinterlassen im Gegensatz zu Bargeld Transaktionsspuren und können deshalb leichter nachvollzogen werden.

Bereits im Sommer hatte das Bundesfinanzministerium im Rahmen seines Aktionsplans gegen Steuerbetrug und Steuerkriminalität das Thema „Nur Barzahlung“ aufgegriffen.

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Ab 2028 soll zusätzlich eine neue Kassenpflicht kommen

Für Unternehmen könnte noch eine zweite große Änderung folgen. Nach den derzeitigen Plänen soll ab 2028 für Betriebe ab einer bestimmten Umsatzhöhe eine Pflicht zur Nutzung elektronischer Kassensysteme eingeführt werden.

Vorgesehen ist nach den bislang bekannt gewordenen Eckpunkten eine Umsatzgrenze von mehr als 100.000 Euro pro Jahr. Unternehmen oberhalb dieser Grenze müssten ihre Umsätze dann über ein digitales Kassensystem erfassen.

Damit würde die Bundesregierung die Regeln zur Dokumentation von Umsätzen deutlich verschärfen. Ziel ist auch hier, Manipulationen und nicht erfasste Einnahmen schwieriger zu machen.

Für kleinere Unternehmen unterhalb der geplanten Umsatzgrenze könnten dagegen andere beziehungsweise erleichterte Vorgaben gelten. Wie die Ausnahmen konkret ausgestaltet werden, dürfte erst mit dem endgültigen Gesetzentwurf feststehen.

Was sich für Kunden konkret ändern würde

Sollten die Pläne wie vorgesehen umgesetzt werden, wäre die Veränderung im Alltag schnell sichtbar. Ein Restaurant könnte dann beispielsweise weiterhin Bargeld bevorzugen, müsste seinen Gästen aber zusätzlich mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten.

Ähnliches würde für Geschäfte und andere Unternehmen gelten, die Waren oder Dienstleistungen direkt vor Ort verkaufen. Ein generelles „Cash only“ wäre dann grundsätzlich nicht mehr möglich.

Dabei muss eine digitale Bezahlpflicht nicht zwingend bedeuten, dass jedes Unternehmen sämtliche Karten akzeptieren muss. Entscheidend dürfte die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes werden.

Ob beispielsweise eine Girocard ausreicht, Kreditkarten akzeptiert werden müssen oder auch Smartphone- und andere digitale Zahlungssysteme die Vorgabe erfüllen können, muss noch festgelegt werden.

Noch ist die neue Bezahlpflicht nicht beschlossen

Für Verbraucher und Unternehmen ist deshalb vor allem eine Einschränkung wichtig: Die neuen Regeln gelten noch nicht.

Das Bundesfinanzministerium hat bislang Eckpunkte für das Vorhaben ausgearbeitet. Diese befinden sich in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Erst danach kann ein konkreter Gesetzentwurf folgen und das parlamentarische Verfahren beginnen.

Bis dahin können sich einzelne Details noch verändern. Auch mögliche Ausnahmen für bestimmte Unternehmen oder Verkaufssituationen sind noch nicht abschließend geklärt.

Die Richtung ist allerdings klar: Ab 2027 soll digitales Bezahlen im stationären Handel deutlich stärker zum Standard werden. Das klassische Schild „Nur Barzahlung“ könnte damit in vielen Geschäften und Restaurants tatsächlich bald der Vergangenheit angehören.

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aktualisiert: 22.09.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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