Formular korrekt ausfüllen - Mehr als 700 Euro extra für Beschäftigte möglich
Viele Arbeitnehmer verzichten auf staatliche Förderung, obwohl sie ihnen zusteht. Wer vermögenswirksame Leistungen (VL) nutzt und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich über mehrere Jahre hinweg mehrere Hundert Euro zusätzlich sichern. Oft genügt dafür bereits ein Häkchen in der Einkommensteuererklärung. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die der Arbeitgeber in einen speziellen Sparvertrag einzahlt. Je nach Vereinbarung kann der Betrag zusätzlich zum Gehalt gezahlt oder durch eine Gehaltsumwandlung finanziert werden. Das Geld kann beispielsweise in einen Fondssparplan, einen Bausparvertrag, einen Banksparplan oder in die Tilgung eines Baukredits fließen. Auch Beteiligungen am eigenen Unternehmen oder Genossenschaftsanteile kommen als Anlageform infrage.
Arbeitnehmersparzulage gibt es nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen
Zusätzlich zu den Einzahlungen des Arbeitgebers unterstützt der Staat viele Beschäftigte mit der Arbeitnehmersparzulage. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für Alleinstehende liegt diese bei 40.000 Euro, für zusammen veranlagte Ehepaare bei 80.000 Euro.
Wer die Einkommensgrenzen einhält, muss die Förderung im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen. Dafür reicht es aus, das Feld für die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage anzukreuzen.
Bis zu 123 Euro Förderung pro Jahr möglich
Wie hoch die staatliche Unterstützung ausfällt, hängt von der gewählten Sparform ab. Bei Fondssparplänen werden 20 Prozent der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen gefördert. Die Förderung bezieht sich auf maximal 400 Euro jährlich, sodass bis zu 80 Euro Arbeitnehmersparzulage möglich sind.
Für Bausparverträge oder die Tilgung eines Baukredits beträgt die Förderung neun Prozent auf höchstens 470 Euro pro Jahr. Dadurch sind bis zu 43 Euro staatliche Zulage möglich.
Wer beide Fördermöglichkeiten vollständig ausschöpft, kann jedes Jahr insgesamt bis zu 123 Euro erhalten. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der maximale Förderbetrag auf 246 Euro jährlich.
Über sieben Jahre kommen mehr als 700 Euro zusammen
Die Förderung wird allerdings nicht sofort ausgezahlt. Vermögenswirksame Leistungen sind an feste Laufzeiten gebunden. Bei Fondssparplänen und Banksparplänen gilt in der Regel eine Sperrfrist von sieben Jahren. Bei Bausparverträgen richtet sich die Auszahlung nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Wer die maximalen Förderbeträge über den gesamten Anlagezeitraum ausschöpft, kann allein durch die staatliche Arbeitnehmersparzulage auf mehr als 738 Euro kommen. Das letzte Jahr dient dabei üblicherweise als Ruhephase, in der keine weiteren Einzahlungen erfolgen.
Förderung wird häufig nicht genutzt
Viele Beschäftigte verzichten auf die staatliche Unterstützung, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Dabei genügt häufig bereits ein Antrag über die Steuererklärung, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Wer vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber erhält oder künftig nutzen möchte, sollte deshalb prüfen, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden und die Förderung beantragt wurde. So lässt sich mit vergleichsweise geringem Aufwand zusätzliches Vermögen aufbauen.

Mehr Informationen: Steuererklärung

