Neue Pläne: Witwenrente vor dem Aus - Rentensplitting soll kommen
Die Witwenrente könnte in Deutschland durch ein neues Rentensplitting ersetzt werden. Woher diese Pläne kommen und welche Folgen das haben würde, findet man hier auf Finanz.de.
Die gesetzliche Witwen Rente gehört seit Jahrzehnten zu den wichtigsten Bausteinen der Hinterbliebenenversorgung in Deutschland. Stirbt ein Ehepartner, soll sie den finanziellen Einbruch zumindest teilweise abfedern. Doch dieses bewährte System steht zunehmend auf dem Prüfstand. Die Rentenkommission der Bundesregierung diskutiert derzeit über eine grundlegende Reform, bei der die klassische Witwenrente langfristig durch ein verpflichtendes Rentensplitting ersetzt werden könnte.
Beschlossen ist eine solche Änderung bislang nicht. Dennoch sorgt die Debatte bereits für große Unsicherheit, denn Millionen Ehepaare wären von einer Neuausrichtung der Hinterbliebenenversorgung betroffen.
Warum die Witwenrente zur Diskussion steht
Die Witwenrente existiert in Deutschland seit rund einem Jahrhundert. Heute erhalten Hinterbliebene in vielen Fällen die sogenannte große Witwenrente, die in der Regel 55 Prozent der gesetzlichen Rente des verstorbenen Ehepartners beträgt. Sie soll verhindern, dass der Tod eines Partners unmittelbar zu finanziellen Problemen führt.
Aus Sicht verschiedener Experten entspricht dieses Modell jedoch nicht mehr uneingeschränkt den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen. Kritisiert wird unter anderem, dass die Absicherung über den Ehepartner Anreize verringern könne, selbst höhere Rentenansprüche aufzubauen. Insbesondere Frauen, die häufig in Teilzeit arbeiten oder ihre Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung unterbrechen, seien davon betroffen.
Diese Kritik wird seit Jahren unter anderem vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, den sogenannten Wirtschaftsweisen, vertreten.
So funktioniert das Rentensplitting
Als Alternative zur Witwenrente wird ein verpflichtendes Rentensplitting diskutiert. Dabei würden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen beiden Ehepartnern gleichmäßig aufgeteilt. Unabhängig davon, wer das höhere Einkommen erzielt hat, erhielte jeder die Hälfte der gemeinsam erworbenen Rentenpunkte.
Das Ziel besteht darin, beide Partner bereits während des Erwerbslebens eigenständig besser abzusichern. Im Todesfall wäre die finanzielle Versorgung dann nicht mehr von einer Hinterbliebenenrente abhängig, sondern von den eigenen Rentenansprüchen, die durch das Splitting erhöht wurden.
Ein freiwilliges Rentensplitting ist bereits seit 2002 möglich. Die Möglichkeit wird jedoch kaum genutzt. Nach offiziellen Angaben entscheiden sich jedes Jahr weniger als 1.000 Ehepaare für dieses Modell. Ein wesentlicher Grund ist der Verzicht auf die spätere Witwenrente, der mit dem freiwilligen Splitting verbunden ist.
Experten sehen Chancen und Grenzen
Ob ein verpflichtendes Rentensplitting die Rentenversicherung tatsächlich entlasten würde, ist unter Fachleuten umstritten.
Der Wirtschaftswissenschaftler Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft sieht lediglich begrenzte finanzielle Auswirkungen. Auch Joachim Ragnitz vom ifo-Institut weist darauf hin, dass zunächst lediglich bestehende Rentenansprüche anders verteilt würden. Kurzfristige Einsparungen für den Staat seien dadurch kaum zu erwarten.
In einzelnen Konstellationen könnte das Rentensplitting sogar höhere Ausgaben verursachen, etwa wenn bislang lediglich Anspruch auf die kleinere Witwenrente bestanden hätte.
Wer von einer Reform besonders betroffen wäre
Wie sich eine Reform im Einzelfall auswirken würde, hängt stark vom bisherigen Erwerbsleben beider Ehepartner ab.
Vor allem Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkommen könnten finanzielle Veränderungen spüren. Das betrifft beispielsweise Familien, in denen ein Partner über viele Jahre in Vollzeit gearbeitet hat, während der andere wegen Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen deutlich geringere Rentenansprüche aufgebaut hat.
Nach geltendem Recht kann die Hinterbliebenenrente in solchen Fällen einen erheblichen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzen. Bei einem verpflichtenden Rentensplitting wäre dieser Ausgleich nicht mehr in derselben Form vorgesehen.
Wie groß die Unterschiede ausfallen können, zeigt ein vereinfachtes Beispiel: Hat ein Ehepartner deutlich mehr Rentenpunkte erworben als der andere, erhält der Hinterbliebene derzeit neben seiner eigenen Rente zusätzlich einen Teil der Rente des Verstorbenen. Beim Rentensplitting würden beide Partner dagegen bereits während der Ehe gleich hohe Rentenanwartschaften erwerben. Welche Variante finanziell günstiger ist, hängt von der jeweiligen Lebens- und Erwerbsbiografie ab.
Bestandsschutz gilt als wahrscheinlich
Sollte die Bundesregierung tatsächlich eine Reform auf den Weg bringen, rechnen viele Fachleute mit umfangreichen Übergangsregelungen. Als wahrscheinlich gilt, dass bereits laufende Witwenrenten sowie bestehende Rentenansprüche geschützt werden.
Auch für bereits verheiratete Paare könnte ein Bestandsschutz vorgesehen werden. Eine endgültige Entscheidung darüber gibt es bislang allerdings nicht.
Verschiedene Experten schlagen deshalb einen Mittelweg vor. So wird unter anderem diskutiert, die Witwenrente für Ehepaare mit Kindererziehungszeiten weiterhin beizubehalten, während bei kinderlosen Paaren künftig das Rentensplitting zum Regelfall werden könnte.
Reform ist noch nicht beschlossen
Derzeit handelt es sich ausschließlich um Überlegungen der Rentenkommission. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor.
Dennoch zeigt die Diskussion, dass die Hinterbliebenenversorgung in Deutschland vor möglichen Veränderungen steht. Bis die Rentenkommission ihre Empfehlungen vorlegt, dürfte die Debatte weiter an Intensität gewinnen.
Ob die klassische Witwenrente tatsächlich abgeschafft, reformiert oder lediglich ergänzt wird, bleibt offen. Klar ist jedoch schon jetzt: Die Hinterbliebenenversorgung gehört zu den zentralen Themen der künftigen Rentenpolitik und könnte in den kommenden Jahren grundlegend neu gestaltet werden.

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