Antrag bis Ende 2026: Schwerbehinderte können von Rückzahlung profitieren
Wer einen Grad der Behinderung rückwirkend anerkannt bekommt, kann den Behinderten-Pauschbetrag von bis zu 7.400 Euro auch für das Steuerjahr 2022 noch geltend machen. Entscheidend ist, dass der Antrag beim Versorgungsamt und bei freiwilliger Abgabe auch die Steuererklärung bis zum 31. Dezember 2026 eingehen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
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Hintergrund ist die Festsetzungsfrist nach der Abgabenordnung. Sie beträgt bei der Einkommensteuer grundsätzlich vier Jahre und beginnt bei einer freiwilligen Steuererklärung mit Ablauf des Steuerjahres. Für das Jahr 2022 endet sie damit am 31. Dezember 2026, danach setzt das Finanzamt in diesen Fällen keine Steuer mehr fest und erstattet auch nichts mehr.
Der Grad der Behinderung (GdB) kann auf Antrag auch rückwirkend festgestellt werden, wenn dafür ein besonderes Interesse besteht. Steuerliche Gründe gelten nach dem Sozialgesetzbuch als ein solches Interesse. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Beeinträchtigung für den zurückliegenden Zeitraum auch medizinisch belegen lässt.
So hoch ist der Pauschbetrag je GdB
Der Behinderten-Pauschbetrag ist im Einkommensteuergesetz geregelt und wird ab einem GdB von 20 gewährt. Seit 2021 gelten die verdoppelten Beträge, die damit auch für das Steuerjahr 2022 maßgeblich sind. Der Pauschbetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, ohne dass einzelne Kosten nachgewiesen werden müssen.
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| 20 | 384 Euro |
| 30 | 620 Euro |
| 40 | 860 Euro |
| 50 | 1.140 Euro |
| 60 | 1.440 Euro |
| 70 | 1.780 Euro |
| 80 | 2.120 Euro |
| 90 | 2.460 Euro |
| 100 | 2.840 Euro |
| Merkzeichen H, Bl oder TBl | 7.400 Euro |
Zusätzlich gibt es ab einem GdB von 80 oder ab einem GdB von 70 mit dem Merkzeichen G eine Fahrtkostenpauschale von 900 Euro. Mit den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H steigt diese auf 4.500 Euro im Jahr.


Was das in Euro bringen kann
Wie viel Steuer tatsächlich zurückkommt, hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem GdB von 60 und einem Grenzsteuersatz von 22 Prozent ergibt sich rechnerisch eine Erstattung von rund 317 Euro für das Jahr 2022. Bei einem GdB von 80 und einem Grenzsteuersatz von 32 Prozent sind es rund 678 Euro, eine mögliche Fahrtkostenpauschale ist dabei noch nicht eingerechnet.
Nichts bringt der Pauschbetrag, wenn keine steuerpflichtigen Einkünfte vorhanden sind oder das Einkommen ohnehin unter dem Grundfreibetrag liegt. Das betrifft beispielsweise Menschen, die ausschließlich Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. Steht der Pauschbetrag einem Kind zu, können ihn auf Antrag die Eltern in ihrer Steuererklärung nutzen.
Diese Fristen gelten je nach Fall
Wer für 2022 nicht zur Abgabe verpflichtet ist und noch keine Steuererklärung abgegeben hat, sollte sowohl den GdB-Antrag als auch die Steuererklärung bis zum 31. Dezember 2026 einreichen. Wer für 2022 bereits freiwillig eine Erklärung abgegeben hat, muss bis Silvester zumindest den GdB-Antrag beim Versorgungsamt stellen. Kommt der rückwirkende Bescheid dann erst 2027, kann der Steuerbescheid trotzdem noch geändert werden.
Grund dafür ist, dass der GdB-Bescheid steuerlich als sogenannter Grundlagenbescheid gilt. Nach der Abgabenordnung läuft die Frist für die Steuer dann frühestens zwei Jahre nach Bekanntgabe dieses Bescheids ab, allerdings nur, wenn der GdB vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist beantragt wurde. Bei einer Pflichtveranlagung, etwa wegen Nebeneinkünften über 410 Euro oder der Steuerklassenkombination III/V, beginnt die Frist erst später und endet je nach Abgabezeitpunkt zwischen Ende 2027 und Ende 2029.
So läuft der Antrag
Der Antrag auf Feststellung des GdB wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt, in manchen Bundesländern heißt die Behörde Amt für Soziales oder Landesamt. Im Antrag ist ausdrücklich anzugeben, ab welchem Zeitpunkt der GdB festgestellt werden soll und dass dies aus steuerlichen Gründen geschieht. Beigefügt werden sollten ärztliche Unterlagen wie Arztbriefe oder Befunde aus dem Jahr 2022.
Der Pauschbetrag wird nicht automatisch berücksichtigt, sondern muss in der Steuererklärung beantragt werden. Ist der Steuerbescheid für 2022 bereits bestandskräftig, reicht nach Erhalt des neuen GdB-Bescheids ein formloser Änderungsantrag beim Finanzamt mit Verweis auf den Bescheid. Geht der GdB-Antrag dagegen erst im Januar 2027 ein, ist das Steuerjahr 2022 bei einer freiwilligen Erklärung in aller Regel nicht mehr zu retten.

Mehr Informationen: Einkommensteuer