Erhöhte Freibeträge: Diese steuerlichen Änderungen kommen 2024

Ab Januar 2024 treten in Deutschland neue, steuerliche Änderungen in Kraft. Darunter fallen etwa eine Erhöhung der Freibeträge, sowie Anpassungen der Einkommensteuer. Alle Details zu den neuen Regelungen ab 2024 findet man hier auf Finanz.de.

11.12.2023, 20:40 Uhr, von (Steuern)
Steuern
Bildquelle: Finanz.de / Canva (Montage) / Steuern

Ab 01. Januar 2024 treten in Deutschland diverse steuerliche Änderungen in Kraft. Das betrifft insbesondere Erhöhungen von Steuerabsetzbeträgen und Freibeträgen aufgrund der hohen Inflation.

Wie bereits in den vergangenen Jahren werden die Beträge auch für das kommende Jahr teils deutlich erhöht, um Steuerpflichtige zu entlasten bzw. die zu bezahlende Einkommensteuer und -Tarife zu valorisieren.

Grundfreibetrag wird um 696 Euro erhöht

Der Grundfreibetrag steigt ab 2024 um 696 Euro an. Damit liegt er im kommendem Jahr bei 11.604 Euro. Der Grundfreibetrag gilt als Existenzminimum und bezeichnet jenen Anteil des Jahreseinkommens, für das keine Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer anfällt.

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Der Freibetrag wird automatisch für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler angewendet, sofern sie aufgrund ihrer Steuerklasse Anspruch darauf haben.

Eine Übersicht der Erhöhungen des Grundfreibetrags in den vergangenen Jahren zeigt diese Tabelle:

Jahr Singles +/- Paare
2024 11.604 Euro +696 Euro 23.208 Euro +1.392 Euro
2023 10.908 Euro +561 Euro 21.816 Euro +1.122 Euro
2022 10.347 Euro +603 Euro 20.694 Euro +1.206 Euro
2021 9.744 Euro +336 Euro 19.488 Euro +672 Euro
2020 9.408 Euro 18.816 Euro
Tipp

Mit dem Brutto-Netto-Rechner für 2024 von Finanz.de kann man die Höhe der Steuern und des Netto-Einkommens ab kommendem Jahr online berechnen.

Neue Einkommensteuertabelle 2024

Die Obergrenzen bzw. "Eckwerte" der Einkommensteuertabelle steigen um 6,30 Prozent an. Ausgenommen ist hier lediglich der Spitzensteuersatz von 45 Prozent für besonders hohe Jahreseinkommen.

Einkommen (2023) Einkommen (2024) Steuersatz (2023) Steuersatz (2024)
bis 10.908 Euro bis 11.604 Euro 0% 0%
bis 15.999 Euro bis 17.005 Euro 14 - 24% 14 - 24%
bis 62.809 Euro bis 66.760 Euro 24 - 42% 24 - 42%
bis 277.825 Euro bis 277.825 Euro 42% 42%
ab 277.826 Euro ab 277.826 Euro 45% 45%
Das Einkommen betrifft das zu versteuernde Jahreseinkommen (Brutto abzgl. Sozialversicherung)

Kinderfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Soli-Freigrenzen steigen ebenfalls an

Der Kinderfreibetrag von derzeit 6.024 Euro in 2023 wird ab Januar 2024 auf 6.384 Euro erhöht. Pro Elternteil liegt der Freibetrag also bei 3.192 Euro im kommenden Jahr.

Zudem wird auch die Soli-Freigrenze - also die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag - auf 18.130 Euro pro Jahr erhöht. Liegt der Betrag der zu bezahlenden Einkommensteuer im Jahr 2024 unterhalb dieser Freigrenze, ist kein Soli zu entrichten. Der Splittingtarif beträgt damit 36.260 Euro jährlich.

Der an den Grundfreibetrag gekoppelte Unterhaltshöchstbetrag steigt in 2024 auf 11.604 Euro. Dieser Betrag gilt als maximaler Abzug der Unterhaltslzahlungen als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung.

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Mehr Informationen: Grundfreibetrag

News in Steuern
aktualisiert: 12.12.2023, 10:52 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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