Renten-Nachzahlung: Millionen Rentner werden erneut geprüft
Für rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner steht in den kommenden Jahren eine umfangreiche Neuberechnung der gesetzlichen Rente an. Hintergrund ist die sogenannte Mütterrente III, die ab Januar 2027 gelten soll. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Ab 2027 soll die neue Mütter Rente III in Kraft treten. Die tatsächliche Auszahlung der zusätzlichen Beträge wird sich jedoch verzögern. Nach Angaben der Deutsche Rentenversicherung sollen die neuen Ansprüche frühestens ab 2028 ausgezahlt werden – dann allerdings rückwirkend.
Die Mütterrente selbst ist keine eigene Rentenart. Gemeint ist vielmehr die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die gesetzliche Rente. Eltern erhalten für die Erziehung von Kindern Rentenpunkte gutgeschrieben, obwohl sie in dieser Zeit häufig nur eingeschränkt oder gar nicht berufstätig sein konnten. Der Begriff „Mütterrente“ ist dabei eigentlich ungenau, denn die Regelung gilt grundsätzlich auch für Väter oder andere Erziehende.
Anerkennung der Kindererziehungszeit
Mit der Mütterrente III soll nun ein Unterschied beseitigt werden, der seit Jahren kritisiert wird. Bislang werden für vor 1992 geborene Kinder lediglich bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, sind dagegen bereits heute bis zu 36 Monate möglich. Ab 2027 sollen alle Eltern gleichgestellt werden. Dann sollen auch für vor 1992 geborene Kinder insgesamt bis zu 36 Monate angerechnet werden können.
Praktisch bedeutet das: Pro betroffenem Kind kommt ein zusätzliches halbes Jahr Kindererziehungszeit hinzu. Dieses halbe Jahr entspricht etwa einem halben Rentenpunkt. Der aktuelle Wert eines halben Rentenpunktes liegt bei rund 20 Euro monatlich. Da der Rentenwert in Deutschland regelmäßig steigt, dürfte der tatsächliche Betrag bei Auszahlung im Jahr 2028 höher ausfallen.
Für viele Betroffene ergibt sich dadurch nicht nur eine dauerhafte Erhöhung der monatlichen Rente, sondern zusätzlich eine Nachzahlung für das Jahr 2027. Je nach Zahl der Kinder und individueller Rentenhöhe können dabei mehrere hundert Euro zusammenkommen.
Die Verzögerung bis 2028 liegt laut Rentenversicherung vor allem am technischen Aufwand. Millionen bestehender Renten müssen überprüft und unter Berücksichtigung jahrzehntealter Kindererziehungszeiten neu berechnet werden. Zusätzlich müssen Auswirkungen auf andere Leistungen geprüft werden, etwa auf Hinterbliebenenrenten oder Sozialleistungen.
Kein gesonderter Antrag erforderlich
Ein gesonderter Antrag für die Mütterrente III selbst ist nicht erforderlich. Die Rentenversicherung will die neuen Ansprüche automatisch prüfen und berechnen. Wichtig bleibt jedoch, dass Kindererziehungszeiten grundsätzlich im Rentenkonto erfasst sind. Fehlen diese bislang, müssen sie weiterhin gesondert bei der Rentenversicherung beantragt werden.
Finanziert wird die Mütterrente III über Steuermittel. Der Bund gleicht die entstehenden Mehrkosten über Zuschüsse an die Rentenversicherung aus.
Allerdings kann die höhere Rente auch Folgen bei anderen Leistungen haben. Weil die Mütterrente als Einkommen zählt, kann sie sich etwa auf Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder bestimmte Hinterbliebenenleistungen auswirken. Gerade bei Menschen mit niedrigen Einkommen kann ein Teil des zusätzlichen Geldes dadurch indirekt wieder angerechnet werden.
Trotzdem bleibt die Reform für viele Betroffene eine spürbare Verbesserung. Vor allem Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern erhalten damit erstmals dieselbe rentenrechtliche Anerkennung wie jüngere Jahrgänge.

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