Neue Pläne ab 2027: Entlastung & Vereinfachung bei Steuererklärung soll kommen

Die Bundesregierung plant eine umfassende Steuerreform, die ab dem 1. Januar 2027 Millionen Bürger finanziell entlasten soll. Das von der schwarz-roten Koalition beschlossene Paket sieht jährliche Entlastungen in Milliardenhöhe vor. Besonders Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sollen von den Änderungen profitieren. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

08.07.2026, 07:00 Uhr, von (Steuern)
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Nach Angaben der Bundesregierung soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro bei vollständiger Umsetzung um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet werden. Neben höheren Freibeträgen sind auch Änderungen bei der Steuererklärung geplant.

Grundfreibetrag und Kindergeld sollen steigen

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser legt fest, welcher Teil des Einkommens nicht versteuert werden muss.

Der Freibetrag soll schrittweise von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 Euro bis zum Jahr 2028 steigen. Dadurch bleibt ein größerer Anteil des Einkommens steuerfrei.

Auch Familien sollen zusätzliche Unterstützung erhalten. Das Kindergeld soll von aktuell 259 Euro monatlich auf 272 Euro erhöht werden. Gleichzeitig steigen der Kinderfreibetrag sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag jeweils um 200 Euro.

Steuererklärung soll einfacher werden

Neben finanziellen Entlastungen verspricht die Bundesregierung auch weniger Bürokratie. Die Steuererklärung soll künftig stärker automatisiert werden und digital vorausgefüllt zur Verfügung stehen.

Ziel ist es, den Aufwand für Bürger deutlich zu reduzieren. Bereits vorhandene Daten sollen stärker genutzt werden, damit weniger Angaben manuell eingetragen werden müssen.

Auch Unternehmen sollen von schnelleren Verfahren profitieren. Die Vergabe von Steuernummern soll beschleunigt werden, sodass Finanzämter dafür künftig höchstens vier Wochen benötigen.

Finanzierung durch höhere Belastungen an anderer Stelle

Die Steuerentlastungen sollen teilweise durch höhere Einnahmen gegenfinanziert werden. Dabei nimmt die Bundesregierung insbesondere Spitzenverdiener stärker in den Blick.

Die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Bisher lag die Grenze bei knapp 280.000 Euro.

Für besonders hohe Einkommen ist zudem ein neuer Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen. Die zusätzlichen Einnahmen sollen mehrere Milliarden Euro in den Staatshaushalt bringen.

Änderungen beim Handwerkerbonus geplant

Auch bei bestehenden Steuervergünstigungen sind Einschnitte vorgesehen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll reduziert werden.

Statt bisher 20 Prozent sollen künftig nur noch 15 Prozent berücksichtigt werden können. Der maximale steuerliche Vorteil sinkt dadurch von 1.200 Euro auf 900 Euro.

Darüber hinaus ist eine Änderung bei Minijobs vorgesehen. Der pauschale Steuersatz soll von bislang zwei Prozent auf fünf Prozent steigen.

Experten zweifeln an tatsächlicher Entlastung

Wirtschaftsexperten bewerten die geplante Reform unterschiedlich. Kritiker weisen darauf hin, dass steigende Sozialabgaben einen Teil der Steuerentlastung wieder aufheben könnten.

Vor allem höhere Beiträge zur Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung könnten dazu führen, dass am Ende weniger zusätzliches Einkommen übrig bleibt als zunächst erwartet.

Auch die fehlende vollständige Bekämpfung der kalten Progression sorgt für Kritik. Dabei steigen Steuerbelastungen, obwohl höhere Einkommen lediglich die Inflation ausgleichen.

Einige Ökonomen fordern deshalb weitergehende Reformen. Aus ihrer Sicht müssten insbesondere Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen stärker über Sozialabgaben und gezielte Entlastungen unterstützt werden.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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