Minijob & ALG ab 2026: Höhere Grenze, aber nicht automatisch mehr Geld

Wer Arbeitslosengeld I bezieht und zusätzlich noch einen Minijob ausübt, sollte sich unbedingt mit den Freibeträgen und Anrechnungen beim ALG beschäftigen. Alle Details und kommende Änderungen findet man hier auf Finanz.de.

04.12.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Ab dem 01. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Diese Anpassung erhöht automatisch die Minijob-Verdienstgrenze auf 603 Euro pro Monat. Für viele Arbeitnehmer bedeutet das formal mehr Spielraum – doch für Empfänger von Arbeitslosengeld I hat diese Änderung deutlich differenziertere Auswirkungen.

Grundsätzlich ist es möglich, während des Bezugs von Arbeitslosengeld I einen Minijob auszuüben. Voraussetzung ist, dass der Nebenjob wöchentlich unter 15 Stunden bleibt. Wird diese Grenze überschritten, gilt man nicht mehr als arbeitslos – der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt. Gleichzeitig müssen Minijobs dem Arbeitsamt gemeldet werden, und zwar spätestens am ersten Arbeitstag. Wer das unterlässt, riskiert Rückforderungen und Sanktionen.

Freibetrag sollte eingehalten werden

Kernpunkt für Arbeitslosengeldempfänger ist der monatliche Freibetrag von 165 Euro. Nettoeinkommen bis zu dieser Höhe bleibt anrechnungsfrei. Alles, was darüber hinausgeht, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. In der Folge sinkt die Leistung entsprechend. Und genau hier entsteht durch den höheren Mindestlohn ein Dilemma: Bei gleichbleibender Stundenanzahl steigt das monatliche Einkommen – und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Minijob über die 165-Euro-Grenze hinausgeht.

Wer etwa mit acht Wochenstunden bisher unter der Freibetragsgrenze blieb, liegt 2026 mit dem neuen Mindestlohn möglicherweise darüber. Dadurch wird ein größerer Teil des Nebenverdienstes angerechnet. Ein Beispiel: Bei einem Nettoverdienst von 300 Euro aus dem Minijob werden 135 Euro vom Arbeitslosengeld abgezogen – nur 165 Euro bleiben als tatsächlicher Zugewinn.

Keine Erhöhung des Freibetrages vorgesehen

Eine Erhöhung des Freibetrags beim Arbeitslosengeld ist bislang nicht vorgesehen. Für viele ALG-I-Beziehende wird das zusätzliche Einkommen damit nicht automatisch größer – unter Umständen bleibt sogar weniger als gedacht übrig. Entscheidenden Einfluss haben auch Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Aufwendungen für Arbeitsmittel. Sie können den anrechenbaren Betrag senken und damit das Nettoergebnis verbessern. Wer diese sauber dokumentiert, kann unter Umständen mehr vom Nebenverdienst behalten.

Eine Sonderregelung greift, wenn der Nebenjob bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit bestand und in den 18 Monaten davor mindestens ein Jahr durchgängig ausgeübt wurde. In diesem Fall kann ein individueller, erhöhter Freibetrag gewährt werden – orientiert am damaligen Durchschnittseinkommen aus der Nebentätigkeit.

Neben dem Verdienst ist auch die wöchentliche Arbeitszeit entscheidend. Die 15-Stunden-Grenze bleibt auch 2026 maßgeblich. Wird sie überschritten, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gerade bei flexiblen oder unregelmäßigen Einsätzen kann das zur Falle werden – denn entscheidend ist die tatsächliche Arbeitszeit je Woche, nicht der Monatsdurchschnitt.

Die Agentur für Arbeit verlangt weiterhin lückenlose Nachweise über Arbeitszeit und Einkommen. Bei Abweichungen drohen Nachforderungen. Wichtig bleibt daher eine genaue Dokumentation, sowohl bei der Anmeldung als auch bei der laufenden Abrechnung.

Neue Minijob-Grenze ändert nichts an Systematik von ALG

Abschließend bleibt festzuhalten: Die neue Minijob-Grenze ändert nichts an der geltenden Systematik des Arbeitslosengeldes. Für Empfänger bedeutet das: Mehr Bruttolohn führt nicht automatisch zu mehr Geld auf dem Konto. Wer einen Nebenjob plant oder fortsetzt, sollte sich frühzeitig mit den Auswirkungen auf seine Leistungshöhe auseinandersetzen. Wer das tut, kann trotz sinkender Freibetragswirkung weiterhin gezielt profitieren – insbesondere, wenn alle Abzüge, Aufwendungen und Sonderregeln korrekt berücksichtigt werden.

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aktualisiert: 04.12.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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