Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Anspruch, Höhe & mehr ab 2025

Das Kindergeld wird 2025 abgeschafft und durch die viel diskutierte Kindergrundsicherung ersetzt. Familien in Deutschland sollten daher wissen, was ab nächstem Jahr finanziell auf sie zukommen wird. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

08.07.2024, 14:18 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.de / Canva (Montage) / Familie

Ab kommendem Jahr soll eine neue Kindergrundsicherung in Deutschland ausgezahlt werden. Sie ersetzt das aktuelle Kindergeld und der Kinderzuschlag. Die Höhe setzt sich ab 2025 aus einem Garantie- und einem Zusatzbetrag zusammen. Alle Infos findet man hier auf Finanz.de.

Derzeit erhalten Familien pro Kind monatlich 250 Euro - unabhängig vom Alter des Kinders. Zudem gibt es mit dem Kinderzuschlag weitere 292 Euro pro Monat unter bestimmten Voraussetzungen. Dieses Modell soll nun durch die neue Kindergrundsicherung abgelöst werden.

In Deutschland galten im Vorjahr laut Studie des Statistischen Bundesamts fast 15 Prozent der unter 18-Jährigen als armutsgefährdet. Dieser wachsenden Kinderarmut soll nun das Modell der neuen Kindergrundsicherung entgegenwirken.

Höhe der Kindergrundsicherung ab 2025

Die Höhe der Kindergrundsicherung ab 2025 steht noch nicht final fest. Der Betrag, den Familien ausgezahlt bekommen werden, soll sich aus einem Garantiebetrag und einem Zusatzbetrag zusammensetzen. Die Summe soll verschiedene Sozialleistungen für Kinder wie Kindergeld, Kinderfreibetrag oder Kinderzuschlag bündeln und Familien ohne separate Anträge zur Verfügung stehen.

  • Der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung soll jedoch mindestens dem aktuellen Kindergeld von 250 Euro pro Kind monatlich entsprechen. Eine Erhöhung soll automatisch alle zwei Jahre erfolgen. Zuletzt wurde eine Höhe von bis zu 300 Euro kolportiert.
  • Der Zusatzbetrag setzt sich aus mehreren Leistungen zusammen, darunter der Kinderwohnkostenpauschale von aktuell 150 Euro, der Pauschale für Bildung und Teilhabe von derzeit 15 Euro sowie dem Kinderregelsatz des Bürgergeldes und dem Kinderzuschlag. Dieser Betrag richtet sich nach dem Alter und dem Einkommen des Kindes und der Eltern und soll zusammen mit dem Garantiebetrag das Existenzminimum eines Kindes abdecken. Der Höchstbetrag soll bei 573 Euro liegen.

Familien mit geringem Einkommen entlasten

Durch die neue Berechnung sollen vor allem Kinder in Familien mit geringem Einkommen gefördert werden. Die Kindergrundsicherung wird als Einkommen der Kinder betrachtet und muss daher nicht als Einkommen der Eltern bei der Steuer angerechnet werden.

Wer jetzt schon Kindergeld bezieht, wird den Anspruch auf die Kindergrundsicherung natürlich ebenfalls zugesprochen bekommen. Ein Antrag soll mittels Online-Service ermögicht werden werden. Die Auszahlung der Kindergrundsicherung soll bis zu 18. Lebensjahr der Kinder gelten. In manchen Fällen - etwa einer Ausbildung - soll er auch bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden können.

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aktualisiert: 08.07.2024, 14:18 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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