Bis zu 70 Euro extra: Neuer Pflege-Zuschuss fix - aber viele gehen leer aus

Seit Anfang 2026 gibt es für Pflegebedürftige eine neue finanzielle Unterstützung. Bis zu 70 Euro im Monat können über sogenannte digitale Pflegeanwendungen (DiPA) erstattet werden. Hochgerechnet sind das bis zu 840 Euro im Jahr. Ziel der Regelung ist es, den Alltag von Betroffenen zu erleichtern und die Pflege zu unterstützen. Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

29.04.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: FInanz.de / Canva / Euro
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Die Förderung ist allerdings zweigeteilt. Ein Teil von bis zu 40 Euro monatlich ist für die eigentliche digitale Anwendung vorgesehen, etwa eine spezielle Pflege-App. Weitere bis zu 30 Euro können für unterstützende Leistungen genutzt werden, beispielsweise für die Einrichtung oder eine Einweisung durch einen Pflegedienst. Die vollen 70 Euro gibt es nur, wenn beide Komponenten tatsächlich genutzt werden.

Pflegegrad ist entscheidend – nicht die Behinderung

Ein häufiger Irrtum betrifft die Anspruchsvoraussetzungen. Maßgeblich ist nicht der Grad der Behinderung, sondern ausschließlich ein anerkannter Pflegegrad. Wer zwar eine Schwerbehinderung hat, aber keinen Pflegegrad, bekommt diesen Zuschuss nicht.

Zuständig für die Zulassung der Anwendungen ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Nur Anwendungen, die dort offiziell im DiPA-Verzeichnis gelistet sind, können überhaupt erstattet werden. Genau hier liegt aktuell das größte Problem: Stand 2026 sind noch kaum oder gar keine Anwendungen verfügbar. Viele Anträge scheitern deshalb nicht an der Berechtigung, sondern daran, dass es schlicht keine zugelassenen Produkte gibt.

Geld gibt es nicht für Geräte

Ein weiterer Punkt sorgt regelmäßig für Enttäuschung. Der Zuschuss gilt nicht für Hardware. Tablets, Smartwatches, Notrufsysteme oder Sensoren werden in der Regel nicht übernommen. Bezahlt wird ausschließlich die digitale Anwendung selbst – also die Software, nicht das Gerät, auf dem sie läuft.

Antrag ist Pflicht – automatisch passiert nichts

Wie bei vielen Leistungen im Pflegebereich gilt auch hier: Ohne Antrag kein Geld. Pflegebedürftige müssen selbst aktiv werden und bei ihrer Pflegekasse den Zuschuss beantragen. Dabei reicht es nicht, allgemein auf den Bedarf zu verweisen. Es muss konkret begründet werden, warum die Anwendung im individuellen Alltag hilft.

Sinnvoll ist es, vor dem Antrag drei Dinge zu klären: Ob ein Pflegegrad vorliegt, ob eine zugelassene Anwendung existiert und welchen konkreten Nutzen diese im Alltag bringt. Erst dann steigen die Chancen, dass der Zuschuss tatsächlich bewilligt wird.

Gute Idee – aber schwache Umsetzung

Der neue Zuschuss zeigt, in welche Richtung sich die Pflege entwickeln soll: mehr Digitalisierung, mehr Unterstützung im Alltag. In der Praxis verpufft die Maßnahme aktuell jedoch weitgehend. Ohne verfügbare Anwendungen bleibt der Anspruch für viele theoretisch.

Für Betroffene bedeutet das: Die Möglichkeit ist da, aber sie bringt nur dann Geld, wenn auch passende Angebote existieren. Bis sich der Markt entsprechend entwickelt, werden viele Pflegebedürftige von der neuen Leistung nichts haben.

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aktualisiert: 29.04.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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