Befreiungen & Erleichterungen 2026: Das gilt jetzt bei Schwerbehinderung
Schwerbehinderte Menschen erhalten vielfach Erleichterungen und Befreiungen, wie etwa bei Rundfunkgebühren, Öffis oder anderen Beträgen. Was jetzt gilt und weitere Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben Anspruch auf finanzielle Entlastungen und Nachteilsausgleiche. Viele dieser Vorteile werden jedoch nicht genutzt, obwohl sie mehrere hundert oder sogar tausend Euro pro Jahr wert sein können. Entscheidend sind dabei nicht nur der Grad der Behinderung (GdB), sondern auch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen.
Als schwerbehindert gilt grundsätzlich, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 besitzt. Bereits ab einem GdB von 20 können jedoch steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
Steuerliche Vorteile können mehrere Tausend Euro bringen
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung finanziell entlasten und zusätzliche Kosten ausgleichen. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung.
Bei einem GdB von 50 beträgt der Pauschbetrag derzeit 1.140 Euro pro Jahr. Mit steigender Behinderung erhöht sich auch der steuerliche Freibetrag. Bei einem GdB von 100 können jährlich 2.840 Euro steuerlich berücksichtigt werden.
Besonders großzügig fällt die Regelung für Menschen mit dem Merkzeichen „H“ (hilflos) oder „Bl“ (blind) aus. Sie erhalten unabhängig vom GdB einen Pauschbetrag von 7.400 Euro jährlich. Einzelne Ausgaben müssen dafür nicht nachgewiesen werden.
Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden. Je nach Merkzeichen und Pflegegrad sind dabei Pauschalen von bis zu 4.500 Euro jährlich möglich.
Auch pflegende Angehörige profitieren. Wer eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgt, kann einen Pflege-Pauschbetrag zwischen 600 und 1.800 Euro pro Jahr nutzen.
Vorteile bei Auto, Nahverkehr und Parken
Menschen mit bestimmten Merkzeichen können bei der Kfz-Steuer erhebliche Vergünstigungen erhalten.
Mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ ist eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer möglich. Wer die Merkzeichen „G“ oder „Gl“ besitzt, erhält eine Ermäßigung um 50 Prozent.
Alternativ kann der öffentliche Nahverkehr vergünstigt oder sogar kostenlos genutzt werden. Dafür wird ein Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis benötigt. Die Wertmarke kostet derzeit 104 Euro pro Jahr beziehungsweise 53 Euro für sechs Monate.
Für Menschen mit den Merkzeichen „H“ oder „Bl“ wird die Wertmarke kostenlos ausgegeben. Wer zusätzlich das Merkzeichen „B“ besitzt, darf eine Begleitperson kostenlos mitnehmen.
Wichtig: Die Steuervergünstigung für das Auto und die unentgeltliche Nutzung des Nahverkehrs können in der Regel nicht gleichzeitig genutzt werden. Betroffene müssen sich meist für eine der beiden Varianten entscheiden.
Zusätzliche Vorteile ergeben sich beim Parken. Menschen mit den Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ können einen blauen EU-Parkausweis erhalten, der europaweit gilt. Je nach Einschränkung kommt auch ein orangefarbener Parkausweis infrage.
Rundfunkbeitrag deutlich reduziert
Mit dem Merkzeichen „RF“ kann der Rundfunkbeitrag deutlich gesenkt werden. Statt der regulären 18,36 Euro pro Monat fallen dann nur noch 6,12 Euro an.
Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich, wenn zusätzlich bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen werden.
Die Ermäßigung erfolgt nicht automatisch. Ein Antrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist erforderlich. Rückwirkende Erstattungen sind grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum möglich.
Entlastungen bei Krankenversicherung und Zuzahlungen
Eine Schwerbehinderung führt zwar nicht automatisch zur Befreiung von Medikamenten- oder Krankenhauszuzahlungen. Allerdings greift die gesetzliche Belastungsgrenze.
Grundsätzlich müssen Versicherte höchstens zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufbringen. Bei chronisch kranken Menschen reduziert sich die Grenze auf ein Prozent.
Sobald dieser Betrag erreicht ist, können sich Betroffene für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Mehr Urlaub und besonderer Kündigungsschutz
Auch im Berufsleben gelten besondere Schutzrechte. Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.
Darüber hinaus können sie verlangen, von Mehrarbeit freigestellt zu werden. Zudem genießen sie einen besonderen Kündigungsschutz. Vor einer Kündigung muss grundsätzlich das Integrationsamt beteiligt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist außerdem ein früherer Renteneintritt möglich. Die genauen Altersgrenzen hängen vom jeweiligen Geburtsjahrgang ab.
Antrag und Widerspruch
Über die Anerkennung einer Schwerbehinderung entscheidet das zuständige Versorgungsamt. Wird ein Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Grad der Behinderung festgestellt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Hilfreich sind dabei aktuelle ärztliche Befunde und Gutachten. Sollte auch der Widerspruch erfolglos bleiben, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht. Unterstützung bieten unter anderem Sozialverbände wie der Sozialverband VdK.
Für viele Betroffene lohnt sich eine genaue Prüfung ihrer Ansprüche. Je nach Merkzeichen und persönlicher Situation können die finanziellen Entlastungen mehrere Tausend Euro pro Jahr betragen.

Mehr Informationen: Pflegegeld

