Neue Regelung bei Grundsicherung 2027: Mehr Geld für Krankenkassen-Beiträge

Wer Bürgergeld bezieht, ist automatisch krankenversichert. Die Beiträge werden nicht von den Betroffenen selbst gezahlt, sondern über den Bund finanziert. Dafür überweist der Staat pauschale Beträge an den Gesundheitsfonds, aus dem die gesetzlichen Krankenkassen ihr Geld erhalten. Doch genau diese Finanzierung sorgt seit Jahren für Streit. Details findet man hier auf Finanz.de.

12.06.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.at / Canva (Montage) / Euro
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Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung erstmals festlegen, wie hoch die Zahlungen des Bundes für Bürgergeld-Empfänger bis 2030 ausfallen sollen. Die Pauschalen steigen zwar schrittweise an, nach Ansicht der Krankenkassen reicht das jedoch bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken.

Bund legt Zuschüsse bis 2030 fest

Künftig soll die Höhe der Bundeszahlungen an eine sozialversicherungsrechtliche Rechengröße gekoppelt werden. Für das Jahr 2027 ist vorgesehen, dass der Bund pro Bürgergeld-Empfänger einen Betrag in Höhe des 0,2234-fachen der monatlichen Bezugsgröße an den Gesundheitsfonds zahlt.

Ausgehend von der aktuellen Bezugsgröße von 3.955 Euro ergibt sich daraus rechnerisch ein Betrag von rund 883 Euro pro Person und Monat. Dieser Wert steigt in den folgenden Jahren weiter an. Für 2028 ist ein Faktor von 0,2312 vorgesehen, für 2029 ein Faktor von 0,2464 und für 2030 schließlich 0,2618.

Für Bürgergeld-Empfänger selbst hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen. Sie bleiben weiterhin beitragsfrei krankenversichert und müssen keine eigenen Beiträge entrichten. Die Beträge dienen ausschließlich der Finanzierung des Systems.

Krankenkassen sehen Milliardenlücke

Trotz der geplanten Erhöhungen sprechen die gesetzlichen Krankenkassen von einer massiven Unterfinanzierung. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes fehlen jährlich zwischen zehn und zwölf Milliarden Euro, um die tatsächlichen Gesundheitskosten von Bürgergeld-Empfängern vollständig abzudecken.

Gleichzeitig plant die Bundesregierung, den allgemeinen Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 von bislang 14,5 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu senken. Aus Sicht der Krankenkassen verschärft dies die Finanzprobleme zusätzlich.

Die Folge könnte sein, dass die fehlenden Milliarden über höhere Zusatzbeiträge von den übrigen gesetzlich Versicherten finanziert werden müssen. Damit würde die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Empfängern indirekt auf Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitgeber verlagert.

Bundesrat fordert Nachbesserungen

Auch im Bundesrat gibt es Kritik an den Plänen. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer bemängelt, dass die vorgesehenen Pauschalen nicht ausreichend seien und die tatsächlichen Kosten nicht abbildeten.

Zudem sei die Finanzierung in der Vergangenheit mehrfach politisch verändert worden, was zu einer dauerhaften Unterdeckung geführt habe. Die Länder fordern deshalb, die Bundeszuschüsse nicht für mehrere Jahre festzuschreiben, sondern regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Nach ihrer Auffassung würde ein flexibleres System besser auf steigende Gesundheitsausgaben reagieren können und die Krankenkassen entlasten.

Entscheidung liegt beim Bundestag

Ob die Forderungen der Länder berücksichtigt werden, ist derzeit offen. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, sodass letztlich der Bundestag über die endgültige Ausgestaltung entscheidet.

Damit bleibt der Streit um die Finanzierung der Krankenversicherung von Bürgergeld-Empfängern vorerst ungelöst. Fest steht lediglich: Die Zuschüsse des Bundes steigen zwar in den kommenden Jahren, nach Einschätzung der Krankenkassen reicht das aber weiterhin nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Die Finanzierungslücke könnte damit auch künftig Auswirkungen auf die Beiträge aller gesetzlich Versicherten haben.

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aktualisiert: 12.06.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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