Neue Fristen für die Steuererklärung: Das muss man jetzt beachten

Für die Abgabe einer Steuererklärung gelten in Deutschland bestimmte Fristen. Diese ändern sich jährlich aufgrund diverser Umstände. Zudem bestehen für viele SteuerzahlerInnen Pflichten zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Wann sie 2024 spätestens eingereicht werden muss, findet man hier auf Finanz.de.

17.01.2024, 10:10 Uhr, von (Steuern)
Steuern
Bildquelle: Finanz.de / Canva (Montage) / Steuern
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Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist in Deutschland für Arbeitnehmer und Rentner grundsätzlich freiwillig. Selbstständige und Freiberufler sind hingegen immer verpflichtet, eine Erklärung im Folgejahr rückwirkend einzureichen. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch Arbeitnehmer und Rentner unter die sogenannte Pflichtveranlagung fallen. Das bedeutet, dass auch sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Um die maximale Steuerrückerstattung ausbezahlt zu bekommen, ist es jedoch empfohlen, unbedingt eine Veranlagung für jedes Jahr durchzuführen!

Grundsätzlich können sich alle Steuerpflichtigen entscheiden, ob Sie ihre Einkommensteuererklärung selbst vornehmen oder durch einen Steuerberater professionell erledigen lassen möchten. Je nachdem Art der Durchführung gelten in Deutschland unterschiedliche Fristen.

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Abgabefristen für 2023 und 2024

Für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 gilt eine Frist bis spätestens 31. August 2024. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, gilt die Frist bis zum nächsten Werktag. Das ist konkret der 02. September 2024. Diese Frist gilt jedoch nur, wenn man als SteuerzahlerIn die Erklärung selbst erstellt und einreicht. Wird sie über einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein durchgeführt, verlängert sich die Frist um sieben Monate. Es gilt also eine Frist bis Ende Februar 2025.

Bei der Steuererklärung für das heurige Jahr 2024 gilt ab 2025 eine kürzere Frist. Sie endet bereits am 31. Juli 2025 für jene SteuerzahlerInnen, die die Erklärung selbst durchführen.

Die Verlängerung der Abgabefrist durch SteuerberaterInnen bleibt bestehen. Die Durchführung der Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2022 kann demnach über SteuerberaterInnen oder Lohnsteuerhilfevereine noch bis 31. Juli 2024 erledigt werden.

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aktualisiert: 17.01.2024, 10:09 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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