GEZ-Rückzahlung bis 3 Jahre rückwirkend - Diese Personen profitieren jetzt
Eine Rückzahlung des Rundfunkbeitrags ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Viele bezahlen den monatlichen Beitrag, ohne zu wissen, dass sie nicht müssen. Wer davon betroffen ist und profitieren kann, findet man hier auf Finanz.de.
Viele Menschen zahlen den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36?Euro pro Monat zu Unrecht - und wissen es nicht. Wer betroffen ist, kann sich bis zu drei Jahre rückwirkend Geld zurückholen. Voraussetzung: Man muss selbst aktiv werden und einen Rückerstattungsantrag stellen.
Wer besonders häufig betroffen ist
Diese Personen können oftmals von Rückzahlungen der Rundfunkbeiträge profitieren:
Wohngemeinschaften (WGs):
Pro Wohnung ist nur ein Beitrag fällig – egal, wie viele Personen dort wohnen. Trotzdem zahlen viele WG-Bewohner doppelt oder dreifach, etwa bei getrennten Verträgen oder Unwissen. Rückerstattung ist möglich.
Studierende:
BAföG-Empfänger haben Anspruch auf Befreiung. Auch ohne BAföG kann eine Befreiung wegen Härtefallregelungen möglich sein (z.?B. Zweitstudium, niedrige Einkünfte). Antragstellung ist Pflicht – keine automatische Befreiung.
Pflegebedürftige & Menschen mit Behinderung:
Wer in einem Pflegeheim oder Behindertenwohnheim lebt, muss keinen Beitrag mehr zahlen, da die Wohnung nicht mehr privat genutzt wird. Viele vergessen die Abmeldung und zahlen weiter – unnötig.
Zweitwohnungen:
Für eine Zweitwohnung muss nicht doppelt gezahlt werden. Betroffene (z.?B. Berufspendler, Wochenendpendler) können sich auf Antrag befreien lassen. Oft zahlt man unbewusst jahrelang doppelt.
So holen Sie sich Ihr Geld zurück:
Eine Rückerstattung ist für mindestens drei Jahre rückwirkend für alle bezahlten Monate, in denen keine Beitragspflicht bestand, möglich.
Voraussetzung sind ein Antrag auf Rückerstattung in schriftlicher Form beim Beitragsservice und eine Begründung mit Nachweisen (z.?B. BAföG-Bescheid, Heimaufnahme, Mietvertrag). Es gibt keine automatische Erstattung – man muss also selbst aktiv werden.
Wichtig zu wissen:
- Der Beitragsservice lehnt Anträge oft pauschal ab
- Widerspruch einlegen lohnt sich, wenn Ablehnung nicht sachlich begründet ist
Tipps:
- Kontoauszüge prüfen: Wann und wie lange gezahlt?
- Wohnverhältnisse dokumentieren: Wer war wann wo gemeldet?
- Befreiungsbescheide prüfen – auch rückwirkend möglich
- Nicht einschüchtern lassen: Ablehnung heißt nicht automatisch „kein Anspruch“
Fazit:
Wer seine Situation prüft, kann sich mehrere hundert Euro sichern. Besonders bei Umzügen, WG-Wechseln, Pflegebedürftigkeit oder Zweitwohnungen lohnt es sich, aktiv zu werden. Fristen beachten, Nachweise sammeln, Antrag stellen – und notfalls Widerspruch einlegen.
