Neue Reform kommt: Automatisches Kindergeld, Vereinfachung bei Wohngeld & Co.

Eine neue Reform bei Behörden, Kindergeld, Wohngeld und Co. ist deutschlandweit geplant. Von den Automatisierungen und Vereinfachungen sollen besonders Sozialhilfe-BezieherInnen und Familien profitieren. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

28.01.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Die Bundesregierung plant die größte Reform des Sozialstaats seit der Agenda 2010 – mit dem Ziel, das System einfacher, gerechter und effizienter zu gestalten. Eine Kommission aus Bund, Ländern und Kommunen hat dazu 26 Empfehlungen vorgelegt, die einen umfassenden Umbau vorsehen. Im Zentrum steht die Zusammenlegung von Sozialleistungen und ein radikaler Abbau von Bürokratie.

Künftig soll es statt der bisherigen vier Behörden – Jobcenter, Wohngeldamt, Familienkasse und Sozialamt – nur noch zwei Anlaufstellen geben. Für arbeitsfähige Menschen ist dann ausschließlich das Jobcenter zuständig, unabhängig davon, ob sie Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Wer aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten kann, wird weiterhin vom kommunalen Sozialamt betreut.

Langfristig ist sogar eine zentrale Sozialbehörde im Gespräch, für deren Umsetzung jedoch eine Grundgesetzänderung nötig wäre.

Arbeit soll stärker belohnt werden

Ein zentrales Anliegen der Reform ist es, Arbeit stärker zu belohnen. Bislang lohnt sich Mehrarbeit für viele Sozialleistungsbezieher kaum, da zusätzliche Einkünfte fast vollständig mit den Leistungen verrechnet werden. Dieses System soll künftig umgekehrt werden. Wer nur wenige Stunden pro Woche arbeitet, kann deutlich weniger vom Lohn behalten als bisher. Dafür profitieren Vollzeitbeschäftigte von höheren Freibeträgen.

Ziel ist es, den Anreiz zu erhöhen, aus Teilzeit- oder Minijobs in reguläre Beschäftigung zu wechseln.

Neuregelung für Kindergeld

Auch das Kindergeld soll neu geregelt werden. Geplant ist, dass es künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt wird, ohne dass Eltern noch einen Antrag stellen müssen. Diese automatische Auszahlung soll durch den verbesserten Datenaustausch zwischen Behörden möglich werden. Zudem wird ein zentrales digitales Sozialportal eingerichtet, über das Bürger alle Leistungen beantragen, Bescheide einsehen und Zahlungen verwalten können. Für Menschen ohne Online-Zugang oder mit Unterstützungsbedarf sollen zentrale Anlaufstellen in den Kommunen erhalten bleiben.

Zur Vereinfachung gehört auch, dass Bürger ihre Daten nur noch einmal einreichen müssen, da die Behörden künftig verpflichtet sind, untereinander Informationen auszutauschen. Zusätzlich sollen automatisierte Verwaltungsverfahren mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz den Antragsprozess beschleunigen und Fehler reduzieren.

Schrittweise Umsetzung

Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen. Erste digitale Maßnahmen sollen bereits Mitte 2027 starten. Die strukturelle Zusammenlegung der Leistungen und Behörden ist bis Ende 2026 vorgesehen. Für die vollständige Digitalisierung bleibt dem eingesetzten Expertengremium bis Ende 2027 Zeit.

Ein genaues Einsparvolumen nennt die Kommission bislang nicht. Dennoch gehen Experten davon aus, dass durch den Abbau von Doppelstrukturen und die Digitalisierung erhebliche Verwaltungsaufwände eingespart werden können – möglicherweise im zweistelligen Milliardenbereich.

Insgesamt soll die Reform dafür sorgen, dass staatliche Hilfen schneller, transparenter und gerechter verteilt werden. Leistungsberechtigte sollen weniger Hürden überwinden müssen, während der Staat effizienter arbeitet. Die geplanten Maßnahmen markieren einen deutlichen Systemwechsel, der weit über kosmetische Korrekturen hinausgeht.

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aktualisiert: 28.01.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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