Extra-Zuschlag von 292 Euro pro Kind: So klappt es mit dem Antrag

Viele Familien können zusätzlich zum Kindergeld auch vom sogenannten Kinderzuschlag profitieren. Dieser beträgt seit Januar 2024 bis zu 292 Euro pro Kind monatlich. Doch hierfür müssen bestimmte Voraussetzung erfüllt und ein Antrag gestellt werden. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

05.06.2024, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Familie
Bildquelle: Finanz.de / Canva (Montage) / Familie

Familien, die nicht viel Geld verdienen, können extra Geld für ihre Kinder bekommen. Dieses Extra heißt Kinderzuschlag und wird unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Ab dem Jahr 2024 wird dieser Betrag pro Kind erhöht. Der Kinderzuschlag kommt jedoch nicht automatisch, sondern muss bei der Familienkasse mit einem Antrag beansprucht werden.

292 Euro pro Kind monatlich

Seit 01. Januar 2024 liegt der Zuschlag pro Kind bei bis zu 292 Euro monatlich. Damit liegt er höher als das normale Kindergeld von 250 Euro. Der Kinderzuschlag steht zu, wenn beide Eltern mindestens 900 Euro oder Alleinstehende mindestens 600 Euro pro Monat verdienen und somit erwerbstätig sind und nicht nur einen Minijob ausüben. Der Kinderzuschlag wird gemeinsam mit dem Kindergeld monatlich überwiesen. Die Auszahlung erfolgt per Kontoüberweisung und kann nicht bar erfolgen.

Um den Kinderzuschlag zu bekommen, muss man einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen, die auch das Kindergeld auszahlt. Nachdem Einbringung des Antrags, wird ein Bescheid ausgestellt, ob man das zusätzlich Geld pro Kind erhält. Überlicherweise wird der Zuschlag für sechs Monate gewährt und muss danach neu beantragt werden. Wichtig ist, dass man den Antrag rechtzeitig einbringen muss, da eine rückwirkend Auszahlung nicht möglich ist.

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Voraussetzungen und Antrag

Die Voraussetzungen für den Anspruch sind: Das Kind, für das man den Kinderzuschlag beantragt, muss bei den Eltern wohnen, darf nicht älter als 25 Jahre sein und nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Zudem müssen die Eltern aktiv Kindergeld beziehen und die Familie ein Mindesteinkommen von 900 Euro monatlich verdienen (600 Euro für Alleinerziehende). Wird Bürgergeld bezogen, kann man keinen Antrag auf den Kinderzuschlag stellen.

Der Antrag kann bei der Familienkasse auch online eingebracht werden. Er wird für jedes Kind einzeln berechnet und zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Die Auszahlungstermine für das Kindergeld und den Kinderzuschlag findet man hier auf Finanz.de.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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