Bis zu 1.260 Euro - Homeoffice bringt heuer deutlich mehr Geld

Bei der Einkommensteuererklärung können Angestellte und Selbstständige durch diverse Werbungskosten und sonstige Absetz- und Freibeträge viel Geld vom Finanzamt zurückerhalten. Dabei wird etwa die Homeoffice-Pauschale für die Erklärung 2023 deutlich erhöht. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

26.01.2024, 11:57 Uhr, von (Steuern)
Homeoffice-Pauschale
Bildquelle: Finanz.de / Canva (Montage) / Homeoffice-Pauschale
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Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können im Rahmen der Einkommensteuererklärung die sogenannte Homeoffice-Pauschale geltend machen und sich damit für das Arbeiten von Zuhause viel Geld vom Finanzamt zurückerstatten lassen. In diesem Zusammenhang wird der maximale Betrag für die Pauschale heuer deutlich erhöht.

Für die Steuererklärung des Jahres 2023 kann somit weiterhin eine Homeoffice-Pauschale - wie bereits im Jahr zuvor - beansprucht werden. Der maximale Betrag steigt auf 1.260 Euro an. Das entspricht einer Erhöhung von 660 Euro. Pro Kalendertag, der vollständig im Homeoffice verbracht wurde, kann ein Betrag von 6,00 Euro bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zuvor lag der Tagessatz bei 5,00 Euro.

Höchstbetrag übersteigt sogar Werbungskostenpauschale

Zusätzlich ist es möglich, diesen Betrag für bis zu 210 Tage statt der bisherigen 120 Tage im Kalenderjahr zu beanspruchen. Das ergibt eben einen Gesamtbetrag von höchstens 1.260 Euro pro Steuerzahlerin und Steuerzahler. Da die Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten zählt, wird sie erst dann schlagend, wenn sie bzw. die Werbungskosten insgesamt den Betrag von 1.230 Euro übersteigen. Bis dahin gilt die sogenannte Werbungskostenpauschale, die ohnehin für alle SteuerzahlerInnen automatisch abgezogen wird.

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Wird also der Höchstbetrag der Homeoffice-Pauschale ausgeschöpft (1.260 Euro), so liegt man bereits 30 Euro über der Werbungskostenpauschale und kann bei der Steuererklärung von einer höheren Rückerstattung vom Finanzamt profitieren.

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News in Steuern
aktualisiert: 26.01.2024, 11:56 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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