Neue Grenze für Millionen Steuerzahler: Dieses Einkommen ist 2027 steuerfrei

Ab 2027 sollen Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlastet werden. Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Einkommensteuer, von der insbesondere kleine und mittlere Einkommen sowie Familien profitieren sollen. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

30.08.2026, 07:30 Uhr, von (Steuern)
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Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Anhebung des Grundfreibetrags. Bis zu dieser Einkommensgrenze fällt keine Einkommensteuer an.

Grundfreibetrag steigt ab 2027

Nach dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil soll der Grundfreibetrag in zwei Schritten erhöht werden. Derzeit liegt er bei 12.348 Euro im Jahr. Ab dem 1. Januar 2027 soll er auf 12.564 Euro steigen. Ein Jahr später ist eine weitere Erhöhung auf 12.900 Euro vorgesehen.

Umgerechnet bedeutet das:

Jahr Grundfreibetrag pro Jahr Steuerfrei pro Monat
2026 12.348 Euro 1.029 Euro
2027 12.564 Euro 1.047 Euro
2028 12.900 Euro 1.075 Euro

Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter diesen Beträgen bleibt, zahlt grundsätzlich keine Einkommensteuer.

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Familien sollen zusätzlich profitieren

Neben dem Grundfreibetrag sollen auch Familien steuerlich entlastet werden. Geplant ist eine Erhöhung des Kinderfreibetrags um 300 Euro je Elternteil und Kind. Der Freibetrag würde damit von derzeit 3.414 Euro auf 3.714 Euro steigen.

Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Zusätzlich soll auch das Kindergeld in den Jahren 2027 und 2028 schrittweise angehoben werden.

Welche Variante günstiger ist – Kinderfreibetrag oder Kindergeld – prüft das Finanzamt weiterhin automatisch im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung.

Höhere Einkommen werden stärker belastet

Während kleine und mittlere Einkommen entlastet werden sollen, sieht der Gesetzentwurf für Spitzenverdiener höhere Steuersätze vor. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 Euro greifen.

Gleichzeitig plant die Bundesregierung zwei Stufen der sogenannten Reichensteuer:

  • 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro,
  • 47 Prozent ab 280.000 Euro.

Mit diesen höheren Steuersätzen soll ein Teil der Entlastungen gegenfinanziert werden.

Weitere Änderungen geplant

Neben den Anpassungen bei der Einkommensteuer enthält der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen.

Dazu gehören unter anderem eine höhere Pauschalsteuer für Minijobs sowie weitere Änderungen im Steuerrecht, die ebenfalls schrittweise ab 2027 umgesetzt werden sollen.

Keine vollständige Entlastung durch kalte Progression

Kritik gibt es vor allem an einem Punkt der Reform. Nach den bisherigen Plänen soll die sogenannte kalte Progression nicht vollständig ausgeglichen werden. Von kalter Progression spricht man, wenn Gehaltserhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, Arbeitnehmer durch den progressiven Einkommensteuertarif aber trotzdem höhere Steuern zahlen müssen.

In den vergangenen Jahren wurde dieser Effekt regelmäßig durch Anpassungen der Tarifgrenzen ausgeglichen. Im aktuellen Gesetzentwurf ist ein vollständiger Ausgleich bislang jedoch nicht vorgesehen.

Ob es hier noch Änderungen gibt, dürfte sich erst mit dem für den Herbst erwarteten Progressionsbericht zeigen.

Fazit

Mit der geplanten Steuerreform steigt der Grundfreibetrag ab 2027 auf 12.564 Euro. Damit bleiben rechnerisch 1.047 Euro pro Monat beziehungsweise 12.564 Euro pro Jahr steuerfrei.

Zusätzlich sollen Familien durch höhere Kinderfreibeträge und ein steigendes Kindergeld entlastet werden. Gleichzeitig müssen Spitzenverdiener künftig mit höheren Steuersätzen rechnen. Ob die Reform in dieser Form beschlossen wird, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

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aktualisiert: 30.08.2026, 07:30 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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