Änderung bei Pflegegrad soll kommen - Bis zu 4.053 Euro weniger für Betroffene

Für Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen könnte sich mit der geplanten Pflegereform eine entscheidende Änderung ergeben. Nach dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sollen die Voraussetzungen für die ersten Pflegegrade verschärft werden. Details findet man hier auf Finanz.de.

31.08.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Pflege
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Besonders betroffen wären Menschen, deren Unterstützungsbedarf knapp an der Grenze zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 liegt. Schon wenige Punkte könnten künftig darüber entscheiden, ob mehrere tausend Euro an Leistungen zur Verfügung stehen – oder nicht. Das berichtet u.a. die Plattform gegen-hartz.de.

Wichtig ist allerdings: Die Änderungen sind bislang nicht beschlossen. Sie befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren und können sich bis zu einer endgültigen Verabschiedung noch ändern.

Pflegegrad 2 soll erst ab 30 Punkten beginnen

Nach der derzeit geltenden Rechtslage wird Pflegegrad 2 bereits ab 27 Gesamtpunkten festgestellt.

Der Referentenentwurf sieht dagegen vor, diese Schwelle auf 30 Punkte anzuheben. Gleichzeitig sollen auch die Grenzen für Pflegegrad 1 und Pflegegrad 3 angepasst werden. Die Voraussetzungen für Pflegegrad 4 und 5 sollen hingegen unverändert bleiben.

Dadurch entstünde künftig ein Bereich zwischen 27 und 29,9 Punkten, in dem Betroffene heute noch Pflegegrad 2 erhalten würden, nach den geplanten Regeln jedoch lediglich Pflegegrad 1.

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Warum drei Punkte so große finanzielle Folgen haben können

Auf den ersten Blick wirken drei zusätzliche Punkte wie eine geringe Veränderung. Finanziell könnte der Unterschied jedoch erheblich sein.

Nach dem Entwurf soll das bisherige Pflegegeld für häusliche Pflege durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt werden. Für Menschen mit Pflegegrad 2 sind dabei 386 Euro monatlich vorgesehen. Wer dagegen lediglich Pflegegrad 1 erhält, soll dieses Budget überhaupt nicht bekommen.

Bis zu 4.053 Euro im ersten Jahr

Die häufig genannte Summe von 4.053 Euro ergibt sich aus einer besonderen Übergangsregel des Referentenentwurfs.

Wer erstmals Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 erhält, soll in den ersten drei Monaten zunächst nur die Hälfte des Entlastungsbudgets erhalten.

Das würde bei Pflegegrad 2 bedeuten:

  • drei Monate jeweils 193 Euro
  • anschließend neun Monate jeweils 386 Euro

Damit ergibt sich folgende Rechnung:

  • erste drei Monate: 579 Euro
  • weitere neun Monate: 3.474 Euro
  • Gesamtbetrag im ersten vollständigen Bezugsjahr: 4.053 Euro

Wer aufgrund von beispielsweise 29 Punkten nur Pflegegrad 1 erhält, hätte auf diese Leistung nach dem Entwurf keinen Anspruch.

Weitere Unterschiede zwischen Pflegegrad 1 und 2

Die Geldleistung ist nicht der einzige Unterschied. Bereits heute beginnen zahlreiche Leistungen erst ab Pflegegrad 2.

Dazu gehören beispielsweise ambulante Pflegesachleistungen, die derzeit bis zu 796 Euro monatlich betragen können. Dieses Geld wird zwar nicht direkt ausgezahlt, sondern dient der Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes, dennoch macht es im Pflegealltag einen erheblichen Unterschied. Auch nach der Reform soll es verschiedene Budgets geben, deren Zugang vom jeweiligen Pflegegrad abhängt.

Pflegegrad 1 würde ebenfalls verändert

Die Reform betrifft nicht nur Pflegegrad 2. Auch Menschen mit Pflegegrad 1 müssten sich auf Veränderungen einstellen. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll nach dem Entwurf entfallen. Stattdessen setzt das Bundesgesundheitsministerium stärker auf Beratung, Pflegebegleitung und Präventionsangebote.

Für viele Betroffene würde das bedeuten, dass finanzielle Leistungen wegfallen und stattdessen verstärkt Unterstützungsangebote ohne direkte Geldzahlung vorgesehen sind.

Bewertungssystem soll ebenfalls angepasst werden

Die geplante Reform beschränkt sich nicht auf neue Punkteschwellen. Auch das Begutachtungssystem selbst soll teilweise verändert werden. Deshalb lässt sich nicht automatisch sagen, dass jemand, der heute beispielsweise 29 Punkte erreicht, nach den neuen Regeln erneut exakt 29 Punkte erhalten würde.

Die gleiche gesundheitliche Situation könnte nach dem neuen Bewertungssystem durchaus zu einer anderen Punktezahl führen.

Bestandsschutz für bereits anerkannte Pflegegrade

Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad besitzen, enthält der Referentenentwurf eine wichtige Übergangsregel. Wer bereits vor Inkrafttreten der Reform Pflegegrad 2 anerkannt bekommen hat, soll nicht allein wegen der höheren Punkteschwellen automatisch zurückgestuft werden.

Auch spätere Neubegutachtungen sollen nicht ausschließlich aufgrund der geänderten Bewertungsmaßstäbe zu einer Herabstufung führen. Eine niedrigere Einstufung bleibt allerdings möglich, wenn sich der Gesundheitszustand oder die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert haben.

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Antrag möglichst nicht hinauszögern

Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll grundsätzlich das Recht gelten, das zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich ist.

Wer seinen Erstantrag deshalb noch bis 31. Dezember 2026 stellt, könnte nach derzeitiger Planung noch nach den heutigen Regeln begutachtet werden – selbst wenn der Termin beim Medizinischen Dienst erst im Jahr 2027 stattfindet.

Da es sich bislang nur um einen Entwurf handelt, können sich diese Übergangsregelungen allerdings noch ändern.

Der Alltag entscheidet – nicht nur Diagnosen

Auch künftig soll nicht allein eine Diagnose über den Pflegegrad entscheiden.

Maßgeblich bleibt, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag tatsächlich eingeschränkt ist.

Begutachtet werden unter anderem:

  • Mobilität,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Selbstversorgung,
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen,
  • Gestaltung des Alltags.

Gerade bei der Begutachtung sollten Betroffene und Angehörige den tatsächlichen Unterstützungsbedarf möglichst realistisch schildern. Wer aus Bescheidenheit Hilfe herunterspielt oder nur gute Tage beschreibt, riskiert unter Umständen eine zu niedrige Einstufung.

Fazit

Die geplante Anhebung der Grenze für Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte könnte insbesondere Menschen mit einem Unterstützungsbedarf im Grenzbereich empfindlich treffen. Schon wenige Punkte könnten künftig darüber entscheiden, ob mehrere tausend Euro an Leistungen zur Verfügung stehen.

Noch handelt es sich jedoch lediglich um einen Referentenentwurf. Ob die Reform tatsächlich in dieser Form beschlossen wird und ab wann die neuen Regeln gelten, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

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aktualisiert: 31.08.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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