Neue Altersgrenze: Ab diesem Jahrgang soll das Rentenalter ansteigen

Geplante Reform könnte Renteneintritt für jüngere Jahrgänge weiter nach hinten verschieben. Die Regelaltersgrenze soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

13.07.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundlage sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission, die nach dem Willen der Regierung vollständig umgesetzt werden sollen. Für Millionen Beschäftigte könnte dies langfristig ein höheres Renteneintrittsalter bedeuten. Das berichtet u.a. Focus Online.

Von den geplanten Änderungen wären allerdings nicht alle Versicherten betroffen. Für heutige Rentner sowie für Menschen der Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1964 bleibt die bereits beschlossene Regelaltersgrenze von 67 Jahren unverändert bestehen.

Renteneintritt soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden

Nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission soll das gesetzliche Rentenalter künftig automatisch an die steigende Lebenserwartung angepasst werden. Betroffen wären nach den bisherigen Plänen ausschließlich Personen, die ab dem Jahr 1965 geboren wurden.

Vorgesehen ist ein sogenanntes Zwei-zu-eins-Modell. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung um ein Jahr, soll die Regelaltersgrenze um acht Monate angehoben werden. Die übrigen vier Monate würden den längeren Rentenbezug ermöglichen.

Dadurch soll die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig stabilisiert werden, ohne die gesamte zusätzliche Lebenszeit auf die Phase des Ruhestands oder ausschließlich auf die Erwerbszeit zu verlagern.

Rente mit 69 wäre erst in mehreren Jahrzehnten erreichbar

Nach den aktuellen Bevölkerungsprognosen würde sich die Regelaltersgrenze nur schrittweise erhöhen. Eine Altersgrenze von 69 Jahren wäre demnach frühestens um das Jahr 2071 erreichbar.

Für den Geburtsjahrgang 2005 könnte sich nach heutigen Modellrechnungen ein regulärer Renteneintritt knapp vor dem 69. Lebensjahr ergeben. Eine Anhebung auf 70 Jahre wäre nach den derzeitigen Prognosen sogar erst deutlich später denkbar.

Wie hoch die Altersgrenze tatsächlich ausfällt, hängt jedoch von der künftigen Entwicklung der Lebenserwartung ab. Die Kommission schlägt bewusst keinen festen Zeitplan vor, sondern einen Mechanismus, der regelmäßig anhand neuer Bevölkerungsdaten überprüft werden soll.

Planungssicherheit für Versicherte vorgesehen

Um langfristige Planung zu ermöglichen, sollen Änderungen der Regelaltersgrenze frühzeitig bekannt gegeben werden. Nach den Empfehlungen der Kommission sollen Anpassungen spätestens fünf Jahre vor dem jeweiligen Renteneintritt beschlossen werden.

Dadurch sollen Versicherte ausreichend Zeit erhalten, ihre persönliche Altersvorsorge und den Übergang in den Ruhestand entsprechend zu planen.

Demografischer Wandel erhöht den Reformdruck

Hintergrund der Vorschläge ist die demografische Entwicklung in Deutschland. Immer mehr Menschen erreichen das Rentenalter, während gleichzeitig die Zahl der Beitragszahler langsamer wächst.

Nach Einschätzung der Alterssicherungskommission kann eine längere Erwerbstätigkeit dazu beitragen, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft zu sichern. Gleichzeitig würden Beschäftigte durch zusätzliche Beitragsjahre höhere eigene Rentenansprüche erwerben.

Weitere Änderungen bei der gesetzlichen Rente geplant

Die mögliche Anhebung des Rentenalters ist nur ein Bestandteil eines umfassenden Reformpakets. Die Alterssicherungskommission schlägt darüber hinaus mehrere weitere Änderungen vor.

Unter anderem soll die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren – häufig als „Rente mit 63“ bezeichnet – langfristig auslaufen. Gleichzeitig ist eine flexiblere Altersteilzeit vorgesehen, um den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand zu erleichtern.

Außerdem empfiehlt die Kommission den Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzrente. Ab 2028 sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunächst jeweils 0,5 Prozent des Bruttolohns in ein persönliches Kapitalmodell einzahlen. Später soll dieser Beitrag auf jeweils ein Prozent steigen.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln und sich künftig an einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent zu orientieren. Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung sämtliche Vorschläge gesetzlich umsetzt, wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zeigen.

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aktualisiert: 13.07.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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