Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: So viel Geld gibt es ab Juli 2026
Ab Juli 2026 wird aus Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt. Wie hoch die Regelsätze ausfallen werden und was in Zukunft passieren soll, findet man hier auf Finanz.de.
Zum 01. Juli 2026 wird das bisherige Bürgergeld schrittweise durch die neue Grundsicherung ersetzt. Inhaltlich bringt die Reform einige Veränderungen mit sich, etwa strengere Mitwirkungspflichten und schärfere Sanktionen. Bei einem zentralen Punkt bleibt jedoch alles beim Alten: Die Höhe der Regelsätze wird nicht angepasst.
Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, Paare jeweils 506 Euro pro Person. Für Kinder gelten – je nach Alter – Beträge zwischen 357 und 471 Euro. Die Bundesregierung verweist darauf, dass diese sogenannte Nullrunde gesetzlich vorgegeben ist. Grundlage ist die Fortschreibung der Regelbedarfe nach § 28a SGB XII. Weil der neu berechnete Wert rechnerisch sogar unter dem bisherigen Niveau liegt, greift eine Schutzregel: Die Leistungen dürfen nicht gekürzt werden – bleiben aber eben auch unverändert.
Warum die Regelsätze nicht steigen
Die Berechnung der Regelsätze erfolgt über einen Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung. Für das Jahr 2026 hätte sich daraus ein Wert von rund 557 Euro für Alleinstehende ergeben – also weniger als die bisherigen 563 Euro. Eine Absenkung ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Deshalb bleiben die Regelsätze nominell gleich, wie u.a. die Plattform buerger-geld.org berichtet.
Was auf dem Papier stabil wirkt, ist in der Realität ein Problem. Denn gleichzeitig steigen Lebenshaltungskosten, insbesondere für Miete, Energie und Lebensmittel. Die Folge: Die tatsächliche Kaufkraft sinkt.
Was Betroffene tatsächlich bekommen
Der Regelsatz allein zeigt nur einen Teil der Realität. Zum Grundsicherungsgeld gehören auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, die je nach Wohnort stark variieren. Für eine alleinlebende Person lag der durchschnittliche Gesamtbedarf zuletzt bei rund 1.000 Euro monatlich.
Bei Paaren ergibt sich ein entsprechend höherer Betrag. Zwei Erwachsene kommen zusammen auf 1.012 Euro Regelbedarf, hinzu kommen Miete und Heizkosten. Je nach Wohnsituation kann der Gesamtanspruch damit deutlich über 1.500 Euro liegen.
Auch für Kinder gibt es eigene Sätze, die sich am Alter orientieren. Sie sollen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Schule und Freizeit abdecken. Ergänzend existieren Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dennoch wird immer wieder kritisiert, dass diese Beträge nicht ausreichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.
Kritik an der „Nullrunde“
Sozialverbände sehen die Entwicklung kritisch. Sie sprechen von einer „versteckten Kürzung“, weil die Leistungen zwar nicht sinken, aber real an Wert verlieren. Gleichzeitig wächst der Abstand zur Armutsgrenze weiter. Für einen Einpersonenhaushalt lag diese zuletzt deutlich über den tatsächlichen Leistungen der Grundsicherung.
Die Bundesregierung hält dagegen, dass das Existenzminimum weiterhin gesichert sei. Kritiker argumentieren jedoch, dass dieses Minimum immer weniger mit der realen Lebenssituation vieler Betroffener zu tun habe.
Reform bringt Veränderungen – aber nicht beim Geld
Während sich bei Pflichten, Sanktionen und Vermögensregeln einiges ändert, bleibt die finanzielle Grundlage unverändert. Für viele Betroffene bedeutet das: mehr Druck im System, aber keine zusätzliche Entlastung.
Die neue Grundsicherung startet damit unter schwierigen Vorzeichen. Formal bleibt das Leistungsniveau stabil – faktisch wird es für viele Haushalte jedoch enger.

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