Bis zu 1.000 Euro extra - Neuer Bonus auch für Bürgergeld-Empfänger möglich
Die neue Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro kommt auch Bürgergeld-Empfängern ungekürzt zugute. Damit können auch die mehr als 800.000 Betroffenen von der Entlastung profitieren. Alle Details zur Bonuszahlung findet man hier auf Finanz.de.
Die geplante Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro sorgt für Klarheit bei einer zentralen Frage: Bürgergeld-Empfänger, die arbeiten und ihr Einkommen aufstocken, dürfen das Geld vollständig behalten. Die Zahlung wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Darauf hat sich die Koalition aus CDU/CSU und SPD im Rahmen eines Gesetzesvorhabens verständigt. Das berichtet u.a. die Plattform buergergeld.org.
Damit ist eine wichtige Unsicherheit für rund 812.000 sogenannte Aufstocker beseitigt. Gerade für diese Gruppe ist entscheidend, ob zusätzliche Einnahmen zu Kürzungen führen – oder tatsächlich im Geldbeutel ankommen.
Kein Geschenk vom Staat – sondern vom Arbeitgeber
Wichtig ist jedoch ein Punkt, der oft missverstanden wird: Die Entlastungsprämie ist keine staatliche Zahlung. Anders als frühere Maßnahmen wie die Energiepreispauschale kommt das Geld nicht vom Staat, sondern ausschließlich vom Arbeitgeber.
Die rechtliche Grundlage soll ein neuer § 3 Nr. 11d im Einkommensteuergesetz schaffen. Die Prämie ist steuer- und sozialabgabenfrei, darf aber nur zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden. Eine Umwandlung von Lohnbestandteilen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Ob Beschäftigte das Geld tatsächlich erhalten, hängt also allein davon ab, ob ihr Arbeitgeber die Zahlung freiwillig leistet. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.
Entscheidender Punkt: Keine Anrechnung auf Bürgergeld
Der entscheidende Vorteil für Bürgergeld-Empfänger liegt in einer Anpassung der Bürgergeld-Verordnung. Dort wird die neue Prämie ausdrücklich von der Einkommensanrechnung ausgenommen.
Das bedeutet konkret: Selbst wenn ein Arbeitnehmer die 1.000 Euro erhält, bleibt das Bürgergeld im Auszahlungsmonat unverändert. Die Prämie kommt also vollständig zusätzlich zum laufenden Einkommen und zur staatlichen Unterstützung an.
Diese Regelung ist der eigentliche Kern der Maßnahme. Ohne diese Ausnahme würde ein Großteil der Zahlung direkt wieder mit dem Bürgergeld verrechnet werden – und damit verpuffen.
Auszahlung bis Mitte 2027 möglich
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Prämie nur im Jahr 2026 gezahlt werden kann. Nach Kritik aus der Wirtschaft wurde die Frist jedoch verlängert. Unternehmen haben nun bis zum 30. Juni 2027 Zeit, die Zahlung umzusetzen.
Der Hintergrund ist klar: Viele Betriebe sind wirtschaftlich unter Druck und hätten die Prämie kurzfristig nicht leisten können. Durch die verlängerte Frist steigt allerdings auch die Belastung für den Staat durch Steuerausfälle, die auf rund 2,8 Milliarden Euro geschätzt werden.
Problem: Gerade Geringverdiener könnten leer ausgehen
In der Praxis zeigt sich jedoch ein strukturelles Problem. Gerade diejenigen, die besonders profitieren würden – also Beschäftigte im Niedriglohnsektor – arbeiten häufig in Branchen mit geringen Margen. Dazu zählen etwa Gastronomie, Reinigung oder Einzelhandel.
Viele Unternehmen in diesen Bereichen haben schlicht nicht die finanziellen Möglichkeiten, eine freiwillige Sonderzahlung zu leisten. Dadurch entsteht eine Schieflage: Die Regelung ist für Aufstocker zwar vorteilhaft, kommt aber möglicherweise nicht bei allen an.
Hinzu kommt, dass viele Bürgergeld-Empfänger nur in Teilzeit oder im Minijob arbeiten. Auch wenn die Prämie grundsätzlich unabhängig von Arbeitszeit oder Einkommen gezahlt werden kann, ist die Wahrscheinlichkeit einer Auszahlung in diesen Beschäftigungsverhältnissen oft geringer.
Fazit
Die neue Entlastungsprämie ist für arbeitende Bürgergeld-Empfänger eine echte Chance – zumindest auf dem Papier. Entscheidend ist die klare Regel: Wer die Zahlung erhält, darf sie vollständig behalten.
In der Realität hängt jedoch alles am Arbeitgeber. Ohne freiwillige Zahlung gibt es auch keine Entlastung. Genau das dürfte am Ende darüber entscheiden, wie viele der Betroffenen tatsächlich profitieren.

Mehr Informationen: Bürgergeld

