Bürgergeld trotz Job - Wann das Gehalt wie hoch aufgestockt wird

In Deutschland beziehen viele Menschen neben ihrem Job Bürgergeld - doch wie hoch wird eigentlich aufgestockt? Und wer kann davon wann profitieren? Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

28.03.2026, 07:30 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.at / Canva (Montage) / Euro
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Seit der Einführung des Bürgergelds im Jahr 2023 – als Nachfolger von Hartz IV – hat sich am Grundprinzip wenig geändert: Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft decken kann, erhält Unterstützung vom Staat. Das gilt nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Erwerbstätige. Millionen Menschen in Deutschland arbeiten – und sind trotzdem auf zusätzliche Hilfe angewiesen.

So viele Aufstocker gibt es

Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen Bürgergeld. Ein erheblicher Teil davon sind sogenannte „Aufstocker“. Das sind Personen, deren Einkommen aus Arbeit nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. In solchen Fällen kann das Bürgergeld als Ergänzung gezahlt werden.

Grundsätzlich gilt: Auch wer arbeitet, kann Anspruch auf Bürgergeld haben. Entscheidend ist nicht, ob jemand beschäftigt ist, sondern ob finanzielle Hilfebedürftigkeit vorliegt. Laut Bundesagentur für Arbeit können sowohl Angestellte als auch Selbstständige diese Leistung erhalten. Voraussetzung ist, dass zuvor alle anderen möglichen Leistungen beantragt wurden, etwa Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Die Berechnung erfolgt nach einem klaren Schema. Zunächst wird der individuelle Bedarf ermittelt. Dieser setzt sich aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Anschließend wird das vorhandene Einkommen gegengerechnet. Die Differenz zwischen Bedarf und anrechenbarem Einkommen ergibt den sogenannten Ergänzungsbetrag, der als Bürgergeld ausgezahlt wird.

Allerdings wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet. Ein Teil bleibt durch Freibeträge geschützt. Diese sollen sicherstellen, dass sich Arbeit weiterhin lohnt. Besonders relevant ist dabei die Anpassung der Freibeträge im Jahr 2023. Für Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro werden seitdem 30 Prozent nicht angerechnet. Das bedeutet konkret: Ein spürbarer Teil des Einkommens bleibt zusätzlich zum Bürgergeld erhalten.

Höhe hängt von Einzelfall ab

Trotz dieser Regelung lässt sich kein fester Betrag nennen, bis zu dem aufgestockt werden kann. Die Höhe des Bürgergelds hängt immer vom Einzelfall ab. Einkommen, Mietkosten, Familiengröße und Vermögen spielen dabei eine Rolle. Zwei Personen mit gleichem Gehalt können daher unterschiedlich viel Unterstützung erhalten.

Für bestimmte Gruppen gelten Sonderregeln. Schüler, Studierende und Auszubildende profitieren von erhöhten Freibeträgen. Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze bleibt bei ihnen stärker unberücksichtigt, was ihre finanzielle Situation verbessert.

Die Grundstruktur des Systems zeigt jedoch auch ein bekanntes Problem: Mehr Einkommen führt nicht automatisch zu deutlich mehr Geld im Monat. Ein Teil des zusätzlichen Verdienstes wird durch sinkende Leistungen ausgeglichen. Genau dieser Effekt steht immer wieder in der Kritik, weil er Arbeitsanreize abschwächen kann.

Unterm Strich bleibt das Bürgergeld für Erwerbstätige ein wichtiges Instrument, um niedrige Einkommen abzusichern. Gleichzeitig zeigt das System, wie komplex das Zusammenspiel aus Lohn, staatlicher Unterstützung und Abgaben geworden ist.

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aktualisiert: 28.03.2026, 07:30 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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