Bürgergeld in 2026: Diese Kosten können vom Jobcenter übernommen werden

Für Bürgergeld-BezieherInnen gibt es unter bestimmten Umständen deutlich mehr vom Jobcenter als nur die Regelsätze. Welche Kosten im Einzelfall noch übernommen werden können, findet man hier auf Finanz.de.

14.01.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Das Bürgergeld soll nach Vorgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Neben der Übernahme von Miete, Heiz- und Nebenkosten kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen weitere Kosten tragen – darunter auch Posten, die vielen Betroffenen nicht bekannt sind.

Welche Kosten im Einzelfall noch vom Jobcenter bezahlt werden können, findet man hier auf Finanz.de.

Die Höhe des Bürgergeldes kann mit dem Online-Rechner auf Finanz.de berechnet werden. Alle Auszahlungstermine für das Bürgergeld in 2026 findet man hier in einer Übersicht.

Stellplatz oder Garage: Kostenübernahme auch ohne Auto möglich

Ein oft übersehener Anspruch betrifft die Mietkosten für Stellplätze, Garagen oder Tiefgaragenplätze. Auch wenn kein eigenes Auto vorhanden ist, kann das Jobcenter verpflichtet sein, diese Kosten zu übernehmen. Entscheidend ist, ob Stellplatz oder Garage Teil eines einheitlichen Mietvertrags sind. Wird eine Wohnung nur zusammen mit einer solchen Parkmöglichkeit vermietet und ist die Gesamtmiete angemessen, zählen auch diese Ausgaben laut Bundessozialgericht als Kosten der Unterkunft (Urteil vom 19. Mai 2021, B 14 AS 39/20 R).

Besteht hingegen ein separater Mietvertrag für den Stellplatz, der kündbar ist, kann das Jobcenter die Übernahme verweigern. Eine Pflicht zur Untervermietung, um Kosten zu reduzieren, besteht für Bürgergeld-Beziehende nicht.

Auto und Führerschein: Zuschüsse nur im Einzelfall

Grundsätzlich sind Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sogenannte Ermessensleistungen. Das bedeutet, das Jobcenter kann unter bestimmten Voraussetzungen den Kauf eines Autos oder die Kosten für einen Führerschein übernehmen, wenn dies zur dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt beiträgt. Ein gesetzlicher Anspruch auf solche Förderungen besteht jedoch nicht.

Eine Unterstützung ist etwa möglich, wenn ein Arbeitsplatz nur mit dem Auto erreichbar ist und keine zumutbare Alternative besteht. In jedem Fall wird die Notwendigkeit individuell geprüft. Auch beim Führerschein ist eine Übernahme durch das Jobcenter denkbar – etwa wenn die Qualifikation den Zugang zu einem bestimmten Beruf ermöglicht.

Bürgergeld: Antrag erforderlich

Bürgergeld muss stets aktiv beantragt werden, ein automatischer Bezug ist nicht vorgesehen. Die Beantragung ist sowohl online als auch persönlich bei der zuständigen Behörde möglich. Selbst eine kurzfristige Beantragung – beispielsweise nur für einen Monat – ist zulässig.

Betroffene mit Mietverträgen, die auch Stellplatzkosten beinhalten, sollten prüfen lassen, ob die bisherige Kostenübernahme vollständig ist. Ebenso lohnt sich im Einzelfall die Nachfrage beim Jobcenter, ob Zuschüsse für Mobilität und berufliche Integration möglich sind.

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aktualisiert: 14.01.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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