Höchstbetrag beim Arbeitslosengeld: Das ist 2026 maximal möglich
Wer seine Arbeit verliert, hat in Deutschland möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber wie hoch fällt das ALG eigentlich maximal aus? Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Arbeitslosengeld I (ALG 1) richtet sich nach dem vorherigen Nettoverdienst, ist aber gedeckelt – auch für Gutverdiener. Entscheidend ist die Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 8.450 Euro monatlich liegt (bzw. 101.400 Euro jährlich).
Grundlage: Bemessungsentgelt
Das Bemessungsentgelt entspricht dem beitragspflichtigen Bruttogehalt der letzten 12 Monate (geteilt durch 365), von dem ein pauschales fiktives Netto abgeleitet wird. Davon bekommt man:
- 60 % ohne Kind
- 67 % mit Kind (bei Kindergeld anspruch)
Beispiel: Maximalbetrag 2026 (geschätzt)
Mit dem neuen Höchstgehalt von 8.450 Euro brutto im Monat kann das Arbeitslosengeld je nach Steuerklasse und Kinderstatus unterschiedlich hoch ausfallen.
Ohne Kind:
- Steuerklasse I (ledig): ca. 2.280–2.640 Euro ALG 1 pro Monat
Mit Kind:
- Steuerklasse III (verheiratet): ca. 2.540–2.950 Euro ALG 1 pro Monat
Die genauen Beträge schwanken leicht je nach Pauschalabzügen (Steuern, Soli, SV), weshalb die Bundesagentur für Arbeit zur genauen Berechnung den ALG-1-Rechner online anbietet.
Wichtig zu wissen:
- Die tatsächliche Zahlung kann durch Nebenjobs, Abfindungen, Sperrzeiten oder Ruhenszeiten beeinflusst werden.
- Ein Nebenjob bis 165 Euro ist anrechnungsfrei, alles darüber wird vom ALG abgezogen.
- Bei freiwilliger Kündigung droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in der kein Geld gezahlt wird.
Fazit: Der Höchstsatz beim Arbeitslosengeld 2026 liegt – je nach Situation – zwischen etwa 2.240 Euro und knapp 2.950 Euro pro Monat. Wer überdurchschnittlich verdient hat, bekommt entsprechend mehr – aber nur bis zur gesetzlich festgelegten Obergrenze.

Mehr Informationen: Arbeitslosengeld

