Neue Rückerstattung von Krankenkassen: Bis zu 600 Euro möglich - das sind die Bedingungen

Viele Versicherte können auch heuer von Beitragsrückerstattungen der Krankenkassen profitieren. Bis zu 600 Euro sind möglich. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

12.12.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: FInanz.de / Canva / Euro
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Einige gesetzliche Krankenkassen zahlen ihren Mitgliedern Geld zurück – unter einer klaren Voraussetzung: Im gesamten Jahr dürfen keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen werden. Wer das schafft, kann mit bis zu 600 Euro Rückerstattung rechnen. Das Angebot lohnt sich besonders für gesunde Versicherte und erfordert keine finanzielle Vorleistung wie bei Selbstbehalt-Tarifen. Das berichtet u.a. Südwest 24.

Voraussetzung: Ein Jahr keine Leistungen in Anspruch nehmen

Die Grundregel ist einfach: Wer zwölf Monate lang keine Arztbehandlungen, keine verschreibungspflichtigen Medikamente und keine Krankenhausleistungen auf Kosten der Krankenkasse nutzt, hat Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung. Davon ausgenommen sind ausdrücklich Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Krebsvorsorge, Gesundheits-Check-up) und Impfungen – diese können weiterhin in Anspruch genommen werden, ohne den Anspruch zu verlieren.

Keine Anrechnung auf Bürgergeld

Für Bezieher von Bürgergeld ist besonders relevant: Die Rückzahlung gilt als zweckgebundene Leistung zur Förderung gesundheitlicher Eigenverantwortung und wird deshalb nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Die Erstattung bleibt also vollständig erhalten. Gleiches gilt für andere Sozialleistungen.

Diese Krankenkassen machen mit

Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen bieten dieses Modell an. Einige Beispiele:

  • BKK Scheufelen: gestaffelte Rückzahlung – 150 € im 1. Jahr, 300 € im 2. Jahr, 600 € ab dem 3. Jahr
  • DAK-Gesundheit: bis zu einem Monatsbeitrag
  • Techniker Krankenkasse (TK) und IKK: bieten ähnliche Tarife, die individuell vereinbart werden müssen

Oft handelt es sich um Wahltarife mit fester Bindung – in der Regel mindestens ein Jahr. Wer vor Ablauf kündigt oder doch Leistungen in Anspruch nimmt, verliert den Anspruch auf die Rückzahlung.

Wichtige Einschränkung

Die Rückerstattung bezieht sich ausschließlich auf den Arbeitnehmeranteil. Arbeitgeber erhalten ihren Anteil nicht zurück. Zudem ist die Rückzahlung auf maximal den Monatsbeitrag gedeckelt, was je nach Einkommen bis zu 600 Euro im Jahr bedeuten kann. Bei Teilzeit oder geringem Einkommen fällt die Rückzahlung entsprechend geringer aus.

Die Beitragsrückerstattung ist eine Möglichkeit für gesunde Versicherte, bares Geld zurückzubekommen – ohne Risiko. Wer ohnehin keine medizinische Versorgung benötigt und nur Vorsorge nutzt, kann mit einer Prämie rechnen. Vorab sollte man aber genau prüfen, ob der eigene Gesundheitszustand und die Tarifbedingungen wirklich zur Rückerstattung passen. Ein Wechsel der Krankenkasse oder ein Tarifvergleich kann sich finanziell lohnen.

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aktualisiert: 12.12.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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