Einfachere Anträge für Wohngeld & Kinderzuschlag ab 2026 geplant

Ab 2026 soll der Antrag für den Kinderzuschlag und das Wohngeld vereinheitlich und somit einfacherer werden. Worauf man achten muss und wer davon am meisten profitiert, findet man hier auf Finanz.de.

07.12.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Familie
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Familie
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Der Weg durch den deutschen Sozialstaat ist für Familien mit geringem Einkommen oft lang, kompliziert und bürokratisch. Zwei unterschiedliche Leistungen – Wohngeld und Kinderzuschlag – erfordern bislang zwei getrennte Anträge bei unterschiedlichen Stellen. Genau hier will die Bundesregierung ansetzen: Ab 2026 sollen beide Leistungen mit einem einzigen Antrag kombinierbar sein. Ziel ist eine deutliche Entlastung der Betroffenen und eine einfachere Zugangsmöglichkeit zu dringend benötigter Unterstützung.

Der Vorstoß stammt aus einem gemeinsamen Sondierungspapier von SPD und CDU und sieht vor, dass Wohngeld und Kinderzuschlag künftig stärker miteinander verzahnt werden. Bislang ist die Beantragung nicht nur doppelt aufwendig, sondern auch fehleranfällig. Familien müssen eigenständig prüfen, ob sie Anspruch auf beide Leistungen haben, bei verschiedenen Behörden vorstellig werden und mit langen Bearbeitungszeiten rechnen. In der Praxis führt das dazu, dass viele berechtigte Haushalte auf wichtige Mittel verzichten.

Aktuell wird der Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Anspruch darauf besteht, wenn das Einkommen der Eltern ausreicht, um ihren eigenen Bedarf zu decken, nicht aber den der Kinder. Die Auszahlung beträgt bis zu 292 Euro monatlich pro Kind, abhängig vom Einkommen, Vermögen und der Zahl der Kinder. Ein zusätzlicher Vorteil: Wer den Zuschlag erhält, ist von KiTa-Gebühren befreit und hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket.

„Nicht mehr hilfsbedürftig“ – Anspruch verfällt

Ein entscheidendes Kriterium für den Anspruch ist, dass die Familie durch den Zuschlag und ergänzendem Wohngeld nicht mehr hilfebedürftig im Sinne des Bürgergeldes ist. Es darf also keine zusätzliche Leistung nach dem SGB II notwendig sein. Hier greift eine Toleranzregelung: Auch wenn bis zu 100 Euro zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit fehlen, kann dennoch ein Anspruch bestehen – sofern Kinderzuschlag und Wohngeld gemeinsam das Bürgergeld ersetzen könnten.

Die Familienkasse prüft im Zuge der Antragstellung auch, ob das Einkommen zusammen mit einem möglichen Wohngeldanspruch ausreicht. Dafür wird ein Wohngeldbescheid oder zumindest eine Probeberechnung der Wohngeldstelle benötigt. In der Praxis führt dies bislang zu Verzögerungen – genau hier setzt der Reformgedanke an.

Gemeinsamer Antrag

Geplant ist, dass der Kinderzuschlagsantrag künftig automatisch auch den Wohngeldantrag enthält. Das würde eine doppelte Prüfung ermöglichen, ohne dass Familien verschiedene Stellen aufsuchen müssen. Die Behörden sollen dann untereinander die nötigen Informationen austauschen.

Ob das Vorhaben 2026 tatsächlich umgesetzt wird, hängt vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab. Doch politisch scheint die Richtung klar: Weniger Bürokratie, mehr Zielgenauigkeit und eine höhere Inanspruchnahme der Leistungen durch Berechtigte – das sind die erklärten Ziele. Für viele Familien würde der Reformschritt eine spürbare Erleichterung bedeuten.

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aktualisiert: 07.12.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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