Kindergeld wird neu geregelt: Höhe, Freibeträge & Auszahlungstermine ändern sich 2026

Familien in Deutschland erwarten ab 2026 deutliche Änderungen: Die Höhe des Kindergeldes und der Freibeträge, die Auszahlungstermine und mehr. Was sich alles ändert und weitere Details findet man hier auf Finanz.de.

01.12.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Familie
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Familie
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Zum Jahresbeginn 2026 erhalten Familien in Deutschland erneut höhere staatliche Leistungen. Damit reagiert die Bundesregierung auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die anhaltende Inflation. Neben einer Erhöhung des Kindergelds steigen auch steuerliche Freibeträge, die sich positiv auf die jährliche Einkommensteuer auswirken können.

Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Monat

Zum 1. Januar 2026 wird das Kindergeld auf 259 Euro pro Kind und Monat angehoben. Damit steigt die Leistung um vier Euro im Vergleich zum Vorjahr und um neun Euro gegenüber 2024. Für Familien bedeutet das jährlich 48 Euro mehr je Kind.

Die Auszahlung erfolgt weiterhin gestaffelt im Monat – abhängig von der Endziffer der Kindergeldnummer. Die Überweisungen finden regelmäßig zwischen dem 8. und dem 23. eines Monats statt.

Höherer Kinderfreibetrag entlastet steuerpflichtige Familien

Neben dem direkten Kindergeld profitieren Eltern auch von einem erhöhten Kinderfreibetrag. Dieser steigt ab 2026 auf 6.828 Euro pro Kind und Jahr, was einer Steigerung um 156 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. In Kombination mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro.

Der Kinderfreibetrag wird nicht ausgezahlt, sondern bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt. Eltern zahlen dadurch weniger Steuern – vorausgesetzt, der steuerliche Vorteil durch den Freibetrag ist größer als das erhaltene Kindergeld. Das Finanzamt prüft diesen Vergleich automatisch im Rahmen des sogenannten Günstigerprinzips und berücksichtigt die für die Familie vorteilhaftere Variante.

Kindergeld oder Freibetrag – was gilt wann?

Der Anspruch auf Kindergeld besteht unabhängig vom Einkommen für jedes Kind grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, bei Kindern in Ausbildung oder Studium unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 25. Lebensjahr. Der Kinderfreibetrag wirkt sich hingegen nur aus, wenn das Einkommen entsprechend hoch ist und eine Steuererklärung abgegeben wird.

Internationale Vergleiche zeigen Unterschiede

Im europäischen Vergleich bleibt das deutsche Kindergeld weiterhin unter dem Niveau mancher Nachbarländer. In Spanien etwa wird ein universelles Kindergeld gezahlt – unabhängig vom Einkommen – in Höhe von 200 Euro pro Kind bis zum Alter von 18 Jahren.

Die erneute Anpassung der Familienleistungen zum Jahresbeginn 2026 bringt vor allem steuerpflichtigen Eltern mit mittleren und höheren Einkommen eine spürbare Entlastung. Für Haushalte mit geringem Einkommen bleibt das Kindergeld die entscheidende Unterstützung. Die automatisierte Anwendung des Günstigerprinzips durch die Finanzverwaltung stellt sicher, dass Familien stets die für sie finanziell bessere Variante erhalten.

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aktualisiert: 01.12.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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