Anrechnung von Kindergeld & Wohngeld ab 2026 - Das gilt für Familien

Die Anrechnung von Kindergeld beim Wohngeld ist für viele Familien ein wichtiges Thema. Welche Regelung soll ab 2026 gelten? Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

24.11.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Kindergeld und Wohngeld bleiben auch 2026 zwei zentrale Unterstützungsleistungen für Familien und Haushalte mit geringem Einkommen. Besonders relevant ist dabei die Frage, ob das Kindergeld die Höhe des Wohngeldes beeinflusst. Nach aktueller Rechtslage ist das nicht der Fall – und daran ändert sich auch im kommenden Jahr nichts.

Kindergeld wird weiterhin nicht auf das Wohngeld angerechnet. Diese Regel ist im Wohngeldgesetz fest verankert. Einnahmen wie Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bleiben bei der Berechnung des Wohngeldes vollständig außen vor.

Wohngeldstellen berücksichtigen ausschließlich jene Einkünfte, die im Gesetz ausdrücklich als wohngeldrelevant definiert sind. Dazu gehören beispielsweise Erwerbseinkommen oder Unterhaltszahlungen. Das gewährleistet, dass Familien mit niedrigem Einkommen beide Leistungen kombiniert erhalten können.

Leistung bei Wohngeldreform erhöht

Mit der Wohngeldreform 2025 wurde die Leistung spürbar angehoben, um steigende Wohnkosten abzufedern. Gleichzeitig erhöhte sich bereits Anfang 2025 das Kindergeld auf 255 Euro pro Monat. Durch die parallele Auszahlung beider Leistungen steht vielen Haushalten seitdem mehr Geld zur Verfügung. Diese Entlastung bleibt 2026 bestehen, da das Kindergeld weiterhin nicht wohngeldmindernd wirkt.

Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte, die keine vorrangigen Sozialleistungen wie Grundsicherung, Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Familien mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende und manche Studierende gehören zu den häufigsten Wohngeldempfängern. Das Kindergeld selbst ist unabhängig vom Einkommen und steht grundsätzlich allen Eltern von Kindern unter 18 Jahren zu, bei Ausbildung oder Studium auch bis zum 25. Lebensjahr.

Das eigene Einkommen eines Kindes spielt für das Wohngeld keine Rolle. Es wird ausschließlich beim Kinderzuschlag anteilig berücksichtigt, nicht jedoch bei der Wohngeldberechnung. Haushalte, die sowohl Wohngeld als auch Kindergeld beziehen, können in vielen Fällen mit einer monatlichen Gesamtentlastung von mehreren Hundert Euro rechnen.

Geplante Zusammenführung in Kindergrundsicherung

Die Bundesregierung arbeitet parallel an der geplanten Zusammenführung verschiedener Leistungen im Rahmen der Kindergrundsicherung. Künftig könnte die Beantragung vereinfacht werden, da Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld enger miteinander verknüpft werden sollen. Konkrete Änderungen für 2026 sind jedoch noch nicht beschlossen.

Für das kommende Jahr bleibt damit klar: Kindergeld und Wohngeld werden weiterhin vollständig getrennt voneinander berechnet. Die Nicht-Anrechnung des Kindergeldes bietet Familien finanzielle Sicherheit und schützt die Höhe des Wohngeldanspruchs auch bei steigenden Lebenshaltungskosten.

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aktualisiert: 24.11.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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