Rente ab 2026: Fast 49.000 Euro steuerfrei möglich - Wer davon profitiert

Viele Rentnerinnen und Rentner könnten schon bald von bis zu 48.696 Euro pro Jahr steuerfreiem Einkommen profitieren. Hintergrund ist der geplante neue Zuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

15.10.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Rentner
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Rentner
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Für viele Ruheständler bringt das Jahr 2026 eine spürbare steuerliche Entlastung. Mit der geplanten Einführung der sogenannten Aktivrente können Menschen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.

Zusammen mit dem allgemeinen Grundfreibetrag ergibt sich für Alleinstehende eine mögliche Steuerfreiheit von insgesamt 36.348 Euro jährlich, für Ehepaare sogar 48.696 Euro. Das entsprechende Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren, wie u.a. die Plattform gegen-hartz.de berichtet.

Arbeiten im Alter soll attraktiver werden

Die Aktivrente richtet sich an Beschäftigte, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, aber weiter im Beruf bleiben möchten. Das Modell soll Anreize schaffen, länger im Arbeitsleben zu bleiben – ein erklärtes Ziel der Bundesregierung angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels.

Der steuerfreie Zuverdienst gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Teilzeit- und Vollzeitstellen werden gleichermaßen begünstigt. Die Altersrente selbst bleibt davon unberührt und wird weiterhin regulär ausgezahlt.

Nicht profitieren sollen dagegen Selbstständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte. Auch Minijobber fallen bislang nicht unter die Regelung, da hier bereits pauschale Steuervergünstigungen bestehen.

So funktioniert der Steuerfreibetrag

Der Freibetrag ist monatsbezogen und gilt ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt.
Verdienste bis 2.000 Euro brutto im Monat bleiben steuerfrei. Erst Einkünfte, die darüber hinausgehen, unterliegen der Lohnsteuer.

Ein Progressionsvorbehalt, der das übrige Einkommen in eine höhere Steuerklasse heben könnte, ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Damit bleibt der finanzielle Vorteil vollständig erhalten.

Die Steuerfreiheit wird automatisch über die Lohnabrechnung berücksichtigt. Arbeitgeber melden den steuerfreien Betrag über die elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM), ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich.

Beispiele für die neue Steuerfreiheit

  • Beispiel 1:
    Eine Rentnerin erreicht im Januar 2026 die Regelaltersgrenze und arbeitet weiter in Teilzeit für 1.800 Euro brutto. Der gesamte Betrag bleibt steuerfrei. Zusätzlich gilt der Grundfreibetrag von 12.348 Euro auf die Renteneinkünfte. Erst darüber hinaus fällt Einkommensteuer an.
  • Beispiel 2:
    Ein Rentner erreicht im März 2026 die Regelaltersgrenze. Der Freibetrag gilt dann für zehn Monate, also für insgesamt 20.000 Euro steuerfrei. Zusammen mit dem Grundfreibetrag bleiben über 30.000 Euro steuerfrei.
  • Beispiel 3:
    Eine Rentnerin verdient 2.400 Euro monatlich. Steuerfrei sind 2.000 Euro, auf die verbleibenden 400 Euro fällt Lohnsteuer an.

Weitere Freibeträge und Versicherungsfragen

Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Ehepaare. Damit werden Rentenbezieher zusätzlich entlastet, da das steuerfreie Existenzminimum geschützt bleibt.

Sozialversicherungsrechtlich bleiben die bisherigen Regelungen bestehen:
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist von der Rentenversicherungspflicht befreit. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen jedoch weiterhin an. Ob die Aktivrente hier neue Ausnahmen bringt, hängt vom endgültigen Gesetzestext ab.

Politische Bewertung und Ausblick

Die Bundesregierung will mit der Aktivrente den Arbeitsmarkt stärken und ältere Fachkräfte halten. Der Staat kalkuliert für 2026 Steuermindereinnahmen von rund 900 Millionen Euro, 2027 sollen es rund eine Milliarde Euro sein.

Fachverbände begrüßen die Entlastung, kritisieren aber die Ungleichbehandlung gegenüber Selbstständigen und Minijobbern. Zudem warnen Experten vor möglichen Mitnahmeeffekten, wenn ohnehin Beschäftigte profitieren, ohne dass neue Arbeitskräfte gewonnen werden.

Fazit

Die Aktivrente ist ein zentraler Baustein der geplanten Steuerentlastungen ab 2026. Sie ermöglicht es Ruheständlern, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen – zusätzlich zur regulären Altersrente und dem Grundfreibetrag.

Für viele Rentnerinnen und Rentner bedeutet das spürbar mehr Netto im Monat. Wer rechtzeitig plant, seine Regelaltersgrenze kennt und die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig gestaltet, kann die Vorteile der Aktivrente optimal nutzen.

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News in Finanzen
aktualisiert: 15.10.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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