Ab Juli 2025: Neuerungen & Änderungen bei der Pflegeversicherung kommen
Ab Juli 2025 treten wichtige Änderungen bei der Pflege in Kraft. Alle Neuerungen findet man hier auf Finanz.de. in einer Übersicht.

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Ab 01. Juli 2025 treten in der Pflegeversicherung entscheidende Neuerungen in Kraft, die insbesondere die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege betreffen. Ziel der Reform ist es, die häusliche Pflege spürbar zu entlasten und gleichzeitig Bürokratie abzubauen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen profitieren dabei von mehr Flexibilität und einem vereinfachten Zugang zu Unterstützungsleistungen. Das berichtet u.a. die Plattform buerger-geld.org.
Einheitliches Jahresbudget statt getrennter Leistungen
Kernstück der Neuregelung ist die Zusammenlegung der Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem einheitlichen Jahresbetrag. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten künftig 3.539 Euro pro Jahr, die sie nach Bedarf flexibel für beide Leistungsarten verwenden können – sei es für die Pflegevertretung bei Krankheit der Pflegeperson oder für eine vorübergehende stationäre Unterbringung.
Der neue Budgetansatz macht separate Anträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege überflüssig. Ein einziger Antrag reicht künftig aus, um Leistungen in Anspruch zu nehmen. Auch die bislang oft unübersichtlichen Regelungen zur Anrechnung von Restbeträgen entfallen. So sollen Angehörige entlastet und die Versorgungslage vereinfacht werden.
Weitere Erleichterungen bei der Verhinderungspflege
Mit dem Reformschritt wird auch die Verhinderungspflege selbst nutzerfreundlicher gestaltet:
- Längere Anspruchsdauer: Die maximale Inanspruchnahme wird von sechs auf acht Wochen pro Jahr verlängert.
- Wegfall der Vorpflegezeit: Pflegebedürftige müssen künftig nicht mehr sechs Monate zuvor gepflegt worden sein, um Anspruch auf die Leistung zu haben.
- Fortzahlung des Pflegegeld s: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weiterhin zur Hälfte ausgezahlt – für bis zu acht Wochen jährlich, ausgenommen dem ersten und letzten Tag der Pflegevertretung, an denen der volle Betrag gilt.
Pflegeleistungen bereits zum Januar 2025 erhöht
Ergänzend zur Reform im Sommer wurden zu Jahresbeginn 2025 bereits mehrere Pflegeleistungen angepasst:
- Pflegegeld: Zum Beispiel stieg der monatliche Betrag für Pflegegrad 2 von 332 auf 347 Euro.
- Pflegesachleistungen: Bei Pflegegrad 3 beträgt der Anspruch nun 1.497 Euro statt 1.432 Euro.
- Entlastungsbetrag: Der monatliche Zuschuss für haushaltsnahe Leistungen wurde von 125 auf 131 Euro angehoben.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Der Zuschuss für Verbrauchsprodukte stieg von 40 auf 42 Euro pro Monat.
Beratung weiterhin kostenlos möglich
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die sich über die neuen Regelungen informieren oder Unterstützung bei der Antragstellung wünschen, können sich an die Pflegekassen oder an unabhängige Pflegeberatungsstellen wenden. Dort gibt es individuelle Hilfe – kostenlos und bundesweit verfügbar.
Die Änderungen ab Juli 2025 gelten als ein weiterer Schritt hin zu einer moderneren und bedarfsgerechteren Pflegeversicherung. Insbesondere pflegende Angehörige sollen damit spürbar entlastet werden – sowohl organisatorisch als auch finanziell.

Mehr Informationen: Pflegegeld
