Neue Pläne: Das soll sich beim Kinderzuschlag & Wohngeld ändern
Die neue Regierung plant unter anderem den Kinderzuschlag mit anderen Leistungen, wie dem Wohngeld, zusammenzulegen. Dadurch könnte sich die Beantragung ändern. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

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Die Bundesregierung aus CDU und SPD plant einen grundlegenden Umbau im Bereich der Sozialleistungen – mit direkten Auswirkungen auf Familien mit geringem Einkommen. Ein zentrales Vorhaben: Die Zusammenlegung des Kinderzuschlags mit dem Wohngeld. Ziel ist eine Vereinfachung der Antragsverfahren und eine bessere Abstimmung der Leistungen. Das berichtet unter anderem der Südkurier.
Was ist der Kinderzuschlag – und wer bekommt ihn?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ergänzt das Kindergeld für Familien, deren Einkommen zwar für die Eltern, aber nicht für den gesamten Familienbedarf ausreicht. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er bis zu 297 Euro pro Kind und Monat. Anspruchsberechtigt sind unter anderem:
- Familien mit einem Mindesteinkommen von 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende),
- Kinder, die im Haushalt leben, unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet sind,
- Haushalte, die mit Kinderzuschlag, Kindergeld und ggf. Wohngeld den gesamten Bedarf decken können,
- Familien ohne zu hohes Einkommen – sonst wird der Zuschlag gekürzt oder entfällt.
Aktuell muss der Kinderzuschlag gesondert beantragt werden – ebenso wie das Wohngeld. Beide Anträge sind komplex, benötigen zahlreiche Nachweise und sind für viele Familien eine bürokratische Hürde.
Regierung will Leistungen bündeln
Genau hier setzt die geplante Reform an. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen Leistungen zusammenfassen und besser aufeinander abstimmen, etwa durch die Zusammenführung von Wohngeld und Kinderzuschlag.“
Statt zwei paralleler Anträge soll es künftig einen gemeinsamen Antrag geben. Die Verfahren sollen verschlankt, die Bearbeitungszeiten verkürzt und der Zugang zu Unterstützungsleistungen erleichtert werden.
Was ändert sich für Familien konkret?
Ein gemeinsamer Antrag würde bedeuten: Eltern müssten neben Einkommensnachweisen (wie bisher) zusätzliche Unterlagen zu Wohnkosten vorlegen – etwa Mietverträge oder Nebenkostenabrechnungen. Auch könnten Antragswege vereinheitlicht und digitalisiert werden.
Die bisherigen Zuständigkeiten bei verschiedenen Behörden – Kinderzuschlag bei der Familienkasse, Wohngeld bei der Kommune – würden ebenfalls neu geregelt werden müssen. Die Änderungen sollen Familien entlasten und die Verwaltung effizienter machen.
Wann kommt die Änderung?
Schnell geht es nicht. Zunächst wird eine Kommission zur Sozialstaatsreform eingesetzt. Sie soll bis zum 4. Quartal 2025 konkrete Vorschläge für die Zusammenlegung vorlegen. Frühestens ab Ende 2025 oder Anfang 2026 wäre also mit der praktischen Umsetzung zu rechnen.
Ein Antrag – weniger Bürokratie, mehr Unterstützung
Die geplante Reform könnte ein wichtiger Schritt sein, um Familien mit geringem Einkommen besser zu unterstützen – ohne den Hürdenlauf durch mehrere Ämter. Doch bis es so weit ist, bleibt es bei getrennten Anträgen. Familien sollten sich daher weiterhin gut informieren und bei Unsicherheiten Beratung in Anspruch nehmen – etwa bei Familienkassen, Wohngeldstellen oder Sozialberatungsstellen.

Mehr Informationen: Wohngeld
