Steuern & Elterngeld: Diesen Fehler sollte man 2025 vermeiden

Die Geburt eines Kindes bringt nicht nur große emotionale Veränderungen mit sich, sondern auch neue finanzielle und steuerliche Herausforderungen. Viele frischgebackene Eltern fragen sich: Muss ich das Elterngeld versteuern? Wie wirkt es sich auf meine Steuererklärung aus? Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

05.06.2025, 07:00 Uhr, von (Steuern)
Schwangerschaft
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Schwangerschaft
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Die gute Nachricht vorweg: Elterngeld ist steuerfrei – dennoch kann es am Ende des Jahres zu unerwarteten Steuerforderungen kommen.

Elterngeld und Steuerpflicht: Der Progressionsvorbehalt

Das Elterngeld zählt zu den sogenannten Lohnersatzleistungen. Es wird nicht direkt besteuert, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Elterngeld selbst bleibt steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Beispiel: Ein Elternteil verdient im Jahr 30.000 Euro und erhält zusätzlich 10.000 Euro Elterngeld. Zur Berechnung des Steuersatzes geht das Finanzamt von einem Einkommen von 40.000 Euro aus. Der daraus resultierende höhere Steuersatz wird auf die 30.000 Euro reguläres Einkommen angewendet – was mehr Steuerlast bedeutet, obwohl das Elterngeld selbst nicht versteuert wird.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Sobald mehr als 410 Euro Elterngeld im Jahr bezogen wurden, besteht in der Regel eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Das gilt insbesondere, wenn:

  • Sie verheiratet sind und ein Elternteil Elterngeld bezogen hat.
  • Sie neben dem Elterngeld weitere Einkünfte hatten (z.?B. Teilzeit, Minijob oder Selbstständigkeit).
  • Sie andere Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld I erhalten haben.

Fristen für 2025:

  • Selbstabgabe: bis 31. Juli 2025
  • Mit Steuerberatung: Fristverlängerung meist bis Ende Februar 2026.

Wo wird das Elterngeld eingetragen?

In der Steuererklärung geben Sie das Elterngeld an:

  • In der Anlage N unter „Lohnersatzleistungen“ (für Angestellte)
  • In der Anlage S oder EÜR, wenn Sie selbstständig sind

Den genauen Betrag finden Sie im Leistungsbescheid der Elterngeldstelle. Wichtig: Die Angaben müssen korrekt sein – falsche oder fehlende Einträge können zu Rückfragen und Verzögerungen führen.

Rückzahlung statt Erstattung? Finanzielle Planung ist entscheidend

Viele Eltern hoffen auf eine Steuererstattung, erleben jedoch eine Nachzahlung, weil der Progressionsvorbehalt den Steuersatz erhöht. Deshalb empfehlen Steuerexperten:

Legen Sie während des Elterngeldbezugs monatlich Geld zur Seite, um auf eine mögliche Nachzahlung vorbereitet zu sein.

Ein kleines Polster kann unangenehme Überraschungen vermeiden – zum Beispiel 50 bis 100 Euro monatlich, je nach Gesamteinkommen und Familienkonstellation.

Frühzeitig beraten lassen

Wer unsicher ist, ob eine Steuerpflicht besteht oder wie hoch eine Nachzahlung ausfallen könnte, sollte rechtzeitig Hilfe beim Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater in Anspruch nehmen. Gerade bei kombinierten Einkommensarten (z.?B. Teilzeit, Elterngeld, Vermietung) lohnt sich professionelle Beratung.

Elterngeld bleibt steuerfrei – kann aber durch den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen. Deshalb sollten Eltern nicht nur die Geburt, sondern auch die Steuer mitplanen. Wer rechtzeitig vorsorgt und sich informiert, kann unliebsame Nachzahlungen vermeiden und die finanzielle Sicherheit der Familie stärken.

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Mehr Informationen: Steuererklärung

News in Steuern
aktualisiert: 05.06.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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