Bis zu 2.000 Euro - Millionen Rentner verzichten auf KV-Zuschuss
Viele Rentner verzichten unbewusst auf einen möglichen Zuschuss zur Krankenversicherung. Dabei verlieren sie viel Geld. Alle Details zum Antrag und den Voraussetzungen findet man hier auf Finanz.de.

Tipp: Mit der neuen Steuer-App holt man in wenigen Minuten durchschnittlich über 1.100 Euro vom Finanzamt zurück. Jetzt App herunterladen!
Rund zwei Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland zahlen Monat für Monat zu viel für ihre Krankenversicherung – schlicht, weil sie einen wichtigen Antrag nicht gestellt haben. Dabei hätten sie Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss, der ihre Beiträge spürbar senken könnte. Das Problem: Der Zuschuss wird nicht automatisch gewährt, sondern muss aktiv beantragt werden. Vielen Betroffenen ist diese Möglichkeit gar nicht bekannt. Das berichtet unter anderem auch die Plattform gegen-hartz.de.
„Wer keinen Antrag stellt, verzichtet auf mehrere tausend Euro pro Jahr – gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten ein erheblicher Verlust“, warnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. Der Zuschuss richtet sich an Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind oder eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Zuschuss beantragen statt verzichten
Der Hintergrund: Wer als Rentner pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, muss sich um nichts kümmern. Die Deutsche Rentenversicherung überweist automatisch die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes plus die Hälfte des Zusatzbeitrags direkt an die Krankenkasse – ähnlich wie ein Arbeitgeber während des Erwerbslebens. Freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte hingegen müssen den Zuschuss selbst beantragen.
„Fehlt der Antrag, bleibt der Zuschuss dauerhaft aus“, so Anhalt. „Und das bedeutet bares Geld, das Monat für Monat verschenkt wird.“
So viel Geld ist drin
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 2,5 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich eine Gesamtbelastung von 17,1 Prozent. Die Rentenversicherung übernimmt davon die Hälfte, also 8,55 Prozent.
Ein Beispiel: Bei einer monatlichen Brutto Rente von 2.000 Euro zahlt die Rentenversicherung auf Antrag 171 Euro pro Monat oder 2.052 Euro pro Jahr – steuerfrei und solange die Rente gezahlt wird. Für privat Versicherte gilt der gleiche Prozentsatz, allerdings höchstens bis zur Hälfte der tatsächlich gezahlten Prämie.
„Privatversicherte, deren Beitrag niedriger ist, erhalten entsprechend weniger. Liegt der Beitrag höher, müssen sie die Differenz selbst zahlen“, erklärt der Experte.
So funktioniert der Antrag
Das notwendige Formular trägt die Bezeichnung R0820 („Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung“) und ist bei der Deutschen Rentenversicherung online, per Post oder in den Beratungsstellen erhältlich. Idealerweise wird der Antrag direkt mit dem Rentenantrag eingereicht, dann fließt der Zuschuss ab dem ersten Rentenmonat.
Eine nachträgliche Antragstellung ist zwar möglich – aber: „Die Rentenversicherung zahlt den Zuschuss nicht rückwirkend“, betont Anhalt. „Jeder Monat ohne Antrag ist unwiederbringlich verloren.“
Steuerfrei, aber nicht für die Pflegeversicherung
Der Zuschuss ist steuerfrei, wird aber ausschließlich für die Krankenversicherung gezahlt. „Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Rentnerinnen und Rentner auch weiterhin komplett selbst tragen“, so Anhalt.
Tipp: Prüfen, welche Versicherung günstiger ist
Ein Wechsel in die Krankenversicherung der Rentner kann sich lohnen. Dort werden nur gesetzliche Rentenbezüge verbeitragt. In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung hingegen fließen auch andere Einkünfte wie Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder private Renten in die Bemessungsgrundlage ein. „Wer die Wahl hat, sollte die Gesamtbelastung genau durchrechnen oder sich beraten lassen“, empfiehlt der Experte.
Gerade Selbstständige, die ihre Altersvorsorge auf mehreren Säulen aufgebaut haben, können die KVdR oft nicht nutzen, weil ihnen die nötige Vorversicherungszeit fehlt.
Der Krankenversicherungszuschuss kann für viele freiwillig gesetzlich oder privat versicherte Rentner jährlich über 2.000 Euro an Entlastung bedeuten – steuerfrei und dauerhaft. „Ohne Antrag verschenken Betroffene dieses Geld Monat für Monat“, warnt Anhalt. Deshalb sollte der Antrag auf Zuschuss fest in jede Ruhestandsplanung integriert werden – am besten gleich mit dem Rentenantrag oder spätestens kurz nach Rentenbeginn.
Mehr Informationen: Rente
