Kürzung der Rente kommt - Neue Regelung endet: Wer davon betroffen ist

Der Rentenzuschlag endet als Schonvermögen: Für viele Rentner droht ab Dezember 2025 eine Kürzung der Bezüge. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

07.05.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Rentner
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Rentner
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Ein befristetes Rentenplus, das Millionen Erwerbsminderungsrentner seit Juli 2024 erhalten, wird ab dem 1. Dezember 2025 spürbare Folgen haben: Dann endet die Übergangsregelung, die den Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent bislang als „nicht anzurechnendes Einkommen“ schützt. Ab diesem Stichtag fließt der Zuschlag automatisch in die reguläre Monatsrente ein – und gilt damit als volles Einkommen. Das berichtet unter anderem die Plattform gegen-hartz.de.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist bereits in ihren offiziellen Informationen darauf hin, dass der Zuschlag „von Juli 2024 bis November 2025 kein anzurechnendes Einkommen darstellt“. Ab Dezember werde er jedoch regulär berücksichtigt – mit teils deutlichen Folgen für viele Rentnerinnen und Rentner, insbesondere jene mit Witwen- oder Witwerrente.

Was steckt hinter dem Zuschlag?

Der Zuschlag geht auf das Erwerbsminderungs-Bestandsverbesserungsauszahlungsgesetz zurück, das der Bundestag im April 2024 verabschiedete. Ziel war es, rund drei Millionen Bestands-Erwerbsminderungsrentner finanziell besserzustellen, die von früheren Reformen ausgeschlossen worden waren. Seit Juli 2024 erhielten sie einen pauschalen Extra-Betrag: 7,5 Prozent für frühe Renteneintritte, 4,5 Prozent für spätere.

Technische Gründe machten bisher eine gesonderte Auszahlung nötig – separat von der eigentlichen Monatsrente. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nun dauerhaft in die Rentenzahlung integriert.

Folge: Einkommensanrechnung greift ab Dezember

Mit dem Ende des Anrechnungsstopps (§ 307j SGB VI) steigt die meldepflichtige Einkommenssumme formal, ohne dass Betroffene tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben. Für Hinterbliebenenrenten wird dies besonders relevant: Diese unterliegen einer Einkommensanrechnung mit einer Freigrenze. Bis zu 1.076,86 Euro netto (ab Juli 2025) bleiben anrechnungsfrei. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, werden 40 Prozent des Mehrbetrags von der Witwen- oder Witwerrente abgezogen.

Viele Betroffene, deren Einkommen bislang knapp unter der Grenze lag, könnten ab Dezember erstmals spürbare Kürzungen erleben – obwohl die Summe aus Altersrente und Zuschlag real nicht steigt. Fachleute rechnen mit spürbaren Einbußen, die in Einzelfällen mehrere Hundert Euro im Monat betragen können.

Auch steuerliche Folgen drohen

Die Zusammenlegung des Zuschlags mit der Rente erhöht den steuerpflichtigen Bruttorentenbetrag. Viele Seniorinnen und Senioren könnten dadurch erstmals den Grundfreibetrag überschreiten oder in eine höhere Progressionsstufe rutschen. Steuerexperten warnen vor einer „versteckten Doppelbelastung“: Neben der Einkommensanrechnung steigen auch Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag – ein Effekt, der die Nettorente weiter schmälert.

Der Sozialverband VdK begrüßte zwar die Einführung des Zuschlags als längst überfällige Korrektur, kritisiert jedoch die „behelfsmäßige“ Umsetzung. Auch Rentenexperte Peter Knöppel spricht von einer „versteckten Rentenkürzung“ und fordert politische Nachbesserungen, um Kürzungen bei Hinterbliebenenrenten zu verhindern.

Was Betroffene tun können

Die DRV kündigt an, ab Dezember 2025 neue Rentenbescheide zu verschicken. Experten raten dazu, diese genau zu prüfen und bei Kürzungen rasch Widerspruch einzulegen. Wer knapp oberhalb der Freigrenze liegt, kann prüfen, ob freiwillige Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung das Nettoeinkommen senken – und damit eine Kürzung ganz oder teilweise abwenden.

Zudem sollten Familien mit waisenrentenberechtigten Kindern wissen: Jeder anspruchsberechtigte Nachwuchs erhöht die Freibeträge, was die Anrechnung mindern kann.

Das Bundesarbeitsministerium betont, dass der Zuschlag „systemisch korrekt“ in die Einkommensprüfung integriert werde. Dennoch haben mehrere Bundestagsabgeordnete bereits angekündigt, die Folgen „sorgfältig evaluieren“ zu wollen. Ob es zu einer erneuten Gesetzesänderung kommt, bleibt abzuwarten. Der nächste Rentenversicherungsbericht im Herbst 2025 dürfte wichtige Zahlen liefern.

Was als finanzielle Verbesserung begann, droht für viele Betroffene zum Boomerang zu werden: Ein Zuschlag, der Altersarmut abmildern sollte, wird nun selbst zum Auslöser für Kürzungen. In Zeiten hoher Lebenshaltungskosten könnte dies die soziale Lage vieler älterer Menschen weiter verschärfen. Fachleute fordern daher ein transparentes und vorausschauendes Rentenrecht, das verhindert, dass Entlastungen an anderer Stelle ungewollt zur Belastung werden.

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News in Finanzen
aktualisiert: 07.05.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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