Neue Rentenerhöhung: Diese Rentner werden jetzt steuerpflichtig
Die Rentenerhöhung ab Juli bringt für 2025 nicht nur höhere Rentenbezüge. Für viele Senioren steigt dadurch auch die Steuerlast. Wer betroffen ist und worauf man achten muss, findet man hier auf Finanz.de.

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Die geplante Rentenerhöhung zum Juli 2025 bringt vielen Ruheständlern ein willkommenes Plus auf dem Konto: Die Bezüge steigen um 3,74 Prozent. Finanz.de hat berichtet.
Was auf den ersten Blick wie ein reiner Vorteil wirkt, hat jedoch eine zweite Seite – die Steuerpflicht. Denn mit den Rentenanpassungen rutschen immer mehr Seniorinnen und Senioren über den steuerlichen Grundfreibetrag und müssen plötzlich eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Rentenerhöhung führt zu Steuerpflicht
Bereits 2024 wurden laut Berechnungen rund 114.000 Rentnerinnen und Rentner allein durch die Rentenerhöhung steuerpflichtig. Für das Jahr 2025 rechnet man mit weiteren 73.000 Personen, die ebenfalls erstmals betroffen sein könnten. Grund ist, dass das zusätzliche Einkommen durch die Rentenanpassung bei vielen dafür sorgt, dass die steuerfreie Einkommensgrenze überschritten wird.
Was gilt als steuerpflichtiges Einkommen?
Steuerlich relevant ist dabei nicht die gesamte Rente, sondern nur der Anteil, der über dem sogenannten Rentenfreibetrag liegt. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer zum Beispiel 2025 neu in Rente geht, muss 85 Prozent der Rente versteuern. Für ältere Rentner, die bereits vor Jahren in den Ruhestand getreten sind, ist der steuerpflichtige Anteil geringer.
Zusätzlich zur gesetzlichen Rente zählen auch weitere Einkünfte wie:
- Betriebsrenten
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträge
- Minijobs
Grundfreibetrag 2025 gestiegen – aber nicht genug?
Zwar wurde der steuerliche Grundfreibetrag im Jahr 2025 auf 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete angehoben. Doch selbst diese Anpassung kann die gestiegenen Rentenbeträge nicht in allen Fällen auffangen. Wer über diesen Grenzen liegt, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – auch im Rentenalter.
Was können Rentner tun?
Viele Betroffene sind überrascht, wenn sie erstmals Post vom Finanzamt erhalten. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig zu informieren. Folgende Schritte helfen:
- Steuerpflicht prüfen: Wer nahe am Grundfreibetrag liegt, sollte die Rente jährlich überprüfen lassen – etwa über einen Steuerrechner oder beim Lohnsteuer hilfeverein.
- Belege sammeln: Wer eine Erklärung abgeben muss, sollte Unterlagen zu Rente, Kranken- und Pflegeversicherung, Werbungskosten , Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bereithalten.
- Hilfe suchen: Für komplexere Fälle lohnt sich der Gang zum Steuerberater oder zur Rentenberatung.
Die Rentenerhöhung ist eine gute Nachricht – doch sie kann zur Steuerfalle werden. Steuerpflicht und Rentenerhöhung gehören inzwischen zusammen, gerade in einem Umfeld mit hoher Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten. Rentner sollten ihre Bezüge im Blick behalten und frühzeitig klären, ob eine Steuererklärung nötig ist. So lässt sich vermeiden, dass aus einem finanziellen Plus am Ende eine böse Überraschung wird.

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