Finanzielle Entlastung: Viele profitieren von 300-Euro-Zuschuss zur Rente
Der Wohngeld-Zuschuss 2025 von durchschnittlich 300 Euro ist für viele Rentnerinnen und Rentner eine notwendige finanzielle Entlastung aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten. Wer ihn bekommt und was zu beachten ist findet man hier auf Finanz.de.

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Die Mieten in deutschen Großstädten steigen weiter, und viele Rentnerinnen und Rentner geraten finanziell unter Druck. Die gesetzliche Rente reicht bei steigenden Wohn- und Energiekosten oft kaum noch aus. Genau an dieser Stelle greift das Wohngeld, das 2025 weiter ausgebaut wurde – und für viele ältere Menschen den Unterschied zwischen Existenzsicherung und sozialem Abstieg bedeuten kann.
Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Dadurch klettert der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss nun auf rund 330 Euro monatlich – ein Betrag, der vielerorts schon als „300-Euro-Hilfe“ bezeichnet wird. Die Anpassung umfasst nicht nur höhere Zuschüsse, sondern auch die bereits 2023 eingeführten Heiz- und Klimakomponenten.
Wer hat Anspruch auf das Wohngeld?
Wohngeld erhalten Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen. Besonders Rentnerinnen und Rentner mit kleiner gesetzlicher Altersrente profitieren. Als Faustregel gilt: Wer eine Rente unterhalb des Einkommens eines Vollzeit-Mindestlohnjobs (rund 2.150 Euro brutto monatlich) bezieht, sollte prüfen, ob ein Anspruch besteht.
Entscheidend sind:
- die Höhe der Netto-Rente,
- die Warmmiete (inklusive Nebenkosten),
- die Haushaltsgröße und
- die regionale Mietstufe.
Auch Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, können unter bestimmten Bedingungen Lastenzuschuss beantragen – etwa zur Deckung von Kreditraten oder Instandhaltungskosten.
Extra-Freibetrag für langjährig Versicherte
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen kann – also viele Jahre mit Beitragszahlung in die Rentenversicherung – profitiert zusätzlich: Bis zu 3.378 Euro jährlich gelten nicht als Einkommen und verbessern so die Wohngeldchancen. Der Mindestfreibetrag liegt bei 100 Euro monatlich.
Kein Doppelbezug mit Grundsicherung möglich
Wichtig: Wer bereits Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege bezieht, ist vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Der Gesetzgeber will damit eine Doppelzahlung vermeiden.
So wird das Wohngeld beantragt
Der Antrag erfolgt bei der örtlichen Wohngeldstelle (meist Stadt- oder Kreisverwaltung), viele Kommunen bieten Online-Formulare. Benötigt werden u.?a.:
- aktueller Rentenbescheid,
- Mietvertrag oder Nachweis der Belastungen,
- Nebenkostenabrechnungen,
- ggf. Nachweis über Grundrentenzeiten.
Die Bewilligung erfolgt für 12 Monate, danach ist ein Folgeantrag nötig.
Dynamisierung gilt rückwirkend
Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält die Erhöhung automatisch mit der ersten Zahlung im Januar 2025. Bei neuen Anträgen wird rückwirkend zum Monat der Antragstellung gezahlt – ein Antrag im Mai etwa bringt Geld ab Mai.
Wohngeld statt Grundsicherung – und mehr als nur Geld
Ein Wohngeldbescheid öffnet oft auch den Zugang zu vergünstigten Tarifen, etwa im öffentlichen Nahverkehr, für Kulturangebote oder Bibliotheken. Zudem kann er verhindern, dass Rentner auf Grundsicherung angewiesen sind – was auch dem Staat Kosten spart.
Laut Experten könnten bis zu 65.000 Haushalte im Jahr 2025 aus dem Bürgergeld-System ins Wohngeld wechseln.
Der Wohngeld-Zuschuss ist mehr als ein finanzieller Ausgleich – er kann für viele ältere Menschen eine Brücke sein, um die eigene Würde und Selbstständigkeit zu bewahren. Ein Antrag lohnt sich in jedem Fall – und wer unsicher ist, kann mit Online-Rechnern der Länder oder Verbraucherzentralen eine erste Prognose erstellen.

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