Pflegegeld - Auszahlungstermine 2026

Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt ab Datum der Antragstellung und erfolgt monatlich am ersten Werktag des Monats im Voraus. Ein Anspruch kann nicht rückwirkend gelten gemacht werden. Die Überweisung wird von der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse vorgenommen.

Die Auszahlung des Pflegegeldes in Deutschland wird durch die gesetzlichen und privaten Pflegekassen abgewicklet. Sie erfolgt in der Regel am ersten Werktrag im jeweiligen Kalendermonat im Voraus für dieses Monat. Fällt der erste Tag des Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Überweisung also an dem ersten Werktag danach.

Die erste Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt dabei frühestens im Monat nach der Antragstellung auf Pflegegeldbezug. Wird der Antrag nicht am ersten des Monats gestellt, sondern während des Kalendermonats, wird der Betrag aliquot - also anteilig - ausbezahlt. Zur Berechnung der anteiligen Auszahlung wird jeder Monat mit 30 Tagen pauschal angesetzt. Das Pflegegeld kann in Deutschland nicht rückwirkend beantragt oder beansprucht werden. Der Anspruch besteht erst ab dem Datum der Antragsstellung.

Stand: 06.02.2024, um 14:30 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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