Steuerreform geplant: Höhere Freibeträge, weniger Spitzensteuersatz - wer profitiert
Eine neue Steuerreform soll die Einkommensteuer für viele neu regeln. Betroffen sind etwa der Grundfreibetrag, Spitzensteuersatz und weitere Modelle. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Steuerpläne der Merz-Regierung: Entlastung mit möglicher Nebenwirkung
Union und SPD wollen die Einkommensteuer reformieren. Ein gemeinsamer Nenner ist die Anhebung des Grundfreibetrags um 1.000 Euro. Doch bei der Frage, wie höhere Einkommen künftig besteuert werden sollen, gehen die Vorstellungen auseinander. Für viele Selbstständige – insbesondere im Handwerk – könnte genau das entscheidend werden. Das berichten u.a. das Handelsblatt und der Münchner Merkur.
Im Koalitionsvertrag wurde lediglich vereinbart, kleine und mittlere Einkommen bis zur Mitte der Wahlperiode zu entlasten. Wie die Gegenfinanzierung aussehen soll, bleibt offen. Die CDU/CSU schlägt vor, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro (ledig) greifen zu lassen. Die SPD signalisiert Bereitschaft zu diesem Schritt – allerdings nur, wenn im Gegenzug sehr hohe Einkommen stärker belastet werden und der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent steigt.
Unterschiedliche Modelle – unterschiedliche Folgen
Laut Berechnungen, über die unter anderem das Handelsblatt unter Berufung auf das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung berichtet, würde das Unionsmodell für viele Steuerzahler rechnerisch höhere Entlastungen bringen als das SPD-Konzept. Gleichzeitig entstünden dadurch größere Mindereinnahmen für den Staat. Diese müssten kompensiert werden – etwa durch Kürzungen oder höhere Abgaben an anderer Stelle.
Genau hier liegt die Sorge vieler Selbstständiger. Im Handwerk sind rund 76 Prozent der Betriebe Personenunternehmen. Das bedeutet: Die Einkommensteuer ist zugleich Unternehmenssteuer. Gewinne werden nicht wie bei Kapitalgesellschaften über die Körperschaftsteuer versteuert, sondern direkt über die persönliche Einkommensteuer des Inhabers.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bewertet eine Entlastung grundsätzlich positiv. Gleichzeitig warnt der Verband vor einer möglichen Gegenfinanzierung über höhere Spitzensteuersätze. Eine stärkere Besteuerung höherer Gewinne würde unmittelbar die Liquidität vieler Betriebe treffen – und damit Investitionsspielräume einschränken.
Belastung trifft auf ohnehin angespannte Lage
Viele Handwerksbetriebe kämpfen bereits mit steigenden Lohnnebenkosten, höheren Energiepreisen und teuren Materialien. Wenn zusätzlich die Steuerlast steigt, fehlt Geld für Modernisierung, Digitalisierung oder neue Fahrzeuge und Maschinen. Gerade im Mittelstand werden Investitionen häufig aus dem laufenden Gewinn finanziert.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Kapitalgesellschaften sollen ab 2028 steuerlich entlastet werden. Personenunternehmen könnten dadurch relativ stärker belastet sein, wenn die Einkommensteuer nicht spürbar sinkt oder sogar steigt. Das würde die Wettbewerbsposition klassischer inhabergeführter Betriebe schwächen.
Ausbildung unter Druck
Besonders kritisch sieht der ZDH mögliche Steuererhöhungen im Hinblick auf die Ausbildung. Ausbildungsplätze werden weitgehend aus eigenen Mitteln finanziert – inklusive Vergütung, Material, Werkzeugen und Betreuungszeit. Sinkt der Gewinn nach Steuern, sinkt auch die Bereitschaft oder Fähigkeit, neue Ausbildungsplätze zu schaffen.
Angesichts des Fachkräftemangels wäre das ein problematisches Signal. Der Verband spricht deshalb von einer möglichen „Ausbildungsbremse“, falls die Steuerreform für Betriebe faktisch zu Mehrbelastungen führt.
Was bedeutet das konkret für Selbstständige?
Für Solo-Selbstständige und kleinere Handwerksbetriebe hängt die Wirkung stark von der Gewinnhöhe ab. Liegt der Gewinn im Bereich kleiner und mittlerer Einkommen, dürfte eine Reform zunächst spürbare Entlastung bringen. Wer jedoch in den Bereich des Spitzensteuersatzes fällt, könnte – je nach Ausgestaltung – unter dem Strich stärker belastet werden.
Entscheidend wird am Ende nicht nur die Höhe der Steuersätze sein, sondern auch die Frage, wie die Reform finanziert wird. Werden Entlastungen durch höhere Sätze am oberen Rand oder durch neue Abgaben kompensiert, könnte der Effekt für viele Betriebe neutral oder sogar negativ ausfallen.
Fest steht: Die Debatte ist noch nicht abgeschlossen. Wie stark Selbstständige tatsächlich profitieren oder belastet werden, hängt von der finalen Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren ab. Bis dahin bleibt die Steuerreform für viele Betriebe ein Unsicherheitsfaktor.
Steuerpläne der Merz-Regierung: Entlastung mit möglicher Nebenwirkung
Union und SPD wollen die Einkommensteuer reformieren. Ein gemeinsamer Nenner ist die Anhebung des Grundfreibetrags um 1.000 Euro. Doch bei der Frage, wie höhere Einkommen künftig besteuert werden sollen, gehen die Vorstellungen auseinander. Für viele Selbstständige – insbesondere im Handwerk – könnte genau das entscheidend werden. Das berichten u.a. das Handelsblatt und der Münchner Merkur.
Im Koalitionsvertrag wurde lediglich vereinbart, kleine und mittlere Einkommen bis zur Mitte der Wahlperiode zu entlasten. Wie die Gegenfinanzierung aussehen soll, bleibt offen. Die CDU/CSU schlägt vor, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro (ledig) greifen zu lassen. Die SPD signalisiert Bereitschaft zu diesem Schritt – allerdings nur, wenn im Gegenzug sehr hohe Einkommen stärker belastet werden und der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent steigt.
Unterschiedliche Modelle – unterschiedliche Folgen
Laut Berechnungen, über die unter anderem das Handelsblatt unter Berufung auf das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung berichtet, würde das Unionsmodell für viele Steuerzahler rechnerisch höhere Entlastungen bringen als das SPD-Konzept. Gleichzeitig entstünden dadurch größere Mindereinnahmen für den Staat. Diese müssten kompensiert werden – etwa durch Kürzungen oder höhere Abgaben an anderer Stelle.
Genau hier liegt die Sorge vieler Selbstständiger. Im Handwerk sind rund 76 Prozent der Betriebe Personenunternehmen. Das bedeutet: Die Einkommensteuer ist zugleich Unternehmenssteuer. Gewinne werden nicht wie bei Kapitalgesellschaften über die Körperschaftsteuer versteuert, sondern direkt über die persönliche Einkommensteuer des Inhabers.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bewertet eine Entlastung grundsätzlich positiv. Gleichzeitig warnt der Verband vor einer möglichen Gegenfinanzierung über höhere Spitzensteuersätze. Eine stärkere Besteuerung höherer Gewinne würde unmittelbar die Liquidität vieler Betriebe treffen – und damit Investitionsspielräume einschränken.
Belastung trifft auf ohnehin angespannte Lage
Viele Handwerksbetriebe kämpfen bereits mit steigenden Lohnnebenkosten, höheren Energiepreisen und teuren Materialien. Wenn zusätzlich die Steuerlast steigt, fehlt Geld für Modernisierung, Digitalisierung oder neue Fahrzeuge und Maschinen. Gerade im Mittelstand werden Investitionen häufig aus dem laufenden Gewinn finanziert.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Kapitalgesellschaften sollen ab 2028 steuerlich entlastet werden. Personenunternehmen könnten dadurch relativ stärker belastet sein, wenn die Einkommensteuer nicht spürbar sinkt oder sogar steigt. Das würde die Wettbewerbsposition klassischer inhabergeführter Betriebe schwächen.
Ausbildung unter Druck
Besonders kritisch sieht der ZDH mögliche Steuererhöhungen im Hinblick auf die Ausbildung. Ausbildungsplätze werden weitgehend aus eigenen Mitteln finanziert – inklusive Vergütung, Material, Werkzeugen und Betreuungszeit. Sinkt der Gewinn nach Steuern, sinkt auch die Bereitschaft oder Fähigkeit, neue Ausbildungsplätze zu schaffen.
Angesichts des Fachkräftemangels wäre das ein problematisches Signal. Der Verband spricht deshalb von einer möglichen „Ausbildungsbremse“, falls die Steuerreform für Betriebe faktisch zu Mehrbelastungen führt.
Was bedeutet das konkret für Selbstständige?
Für Solo-Selbstständige und kleinere Handwerksbetriebe hängt die Wirkung stark von der Gewinnhöhe ab. Liegt der Gewinn im Bereich kleiner und mittlerer Einkommen, dürfte eine Reform zunächst spürbare Entlastung bringen. Wer jedoch in den Bereich des Spitzensteuersatzes fällt, könnte – je nach Ausgestaltung – unter dem Strich stärker belastet werden.
Entscheidend wird am Ende nicht nur die Höhe der Steuersätze sein, sondern auch die Frage, wie die Reform finanziert wird. Werden Entlastungen durch höhere Sätze am oberen Rand oder durch neue Abgaben kompensiert, könnte der Effekt für viele Betriebe neutral oder sogar negativ ausfallen.
Fest steht: Die Debatte ist noch nicht abgeschlossen. Wie stark Selbstständige tatsächlich profitieren oder belastet werden, hängt von der finalen Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren ab. Bis dahin bleibt die Steuerreform für viele Betriebe ein Unsicherheitsfaktor.

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