Zusätzliches Pflegegeld von 500 Euro - Hier gibt es heuer noch Auszahlungen

Neben dem allgemeinen Pflegegeld gibt es in einigen Bundesländern auch heuer zusätzliche Leistungen. Bis zu 500 Euro sind möglich. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

20.02.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Pflege
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Pflege
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Neben dem regulären Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es in einigen Bundesländern zusätzliche Leistungen. Besonders bekannt ist das Landespflegegeld in Bayern. Dort erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 eine pauschale Unterstützung – allerdings ab 2026 in reduzierter Höhe.

Das Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Helfern betreut wird. Das bayerische Landespflegegeld kommt zusätzlich hinzu. Bislang lag es bei 1.000 Euro pro Jahr. Ab 2026 wird der Betrag jedoch um 50 Prozent gekürzt. Künftig werden nur noch 500 Euro jährlich ausgezahlt.

Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Anspruch auf das Landespflegegeld in Bayern haben Personen mit mindestens Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat haben. Voraussetzung ist ein Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege. Der Antrag ist vergleichsweise unkompliziert. Wurde er einmal bewilligt, läuft die Zahlung in den Folgejahren automatisch weiter, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben.

Eine weitere Änderung betrifft den Auszahlungszeitpunkt. Früher wurde das Geld regelmäßig im Oktober überwiesen. Für das Pflegejahr 2025 wurde die Zahlung jedoch verschoben und erfolgte erst ab Mitte Januar 2026. Künftig gilt: Im Jahr der erstmaligen Antragstellung wird nach Erlass des Bewilligungsbescheids ausgezahlt. In den Folgejahren beginnt die Auszahlung grundsätzlich im Januar.

Kürzung sorgt für Kritik

Die Verschiebung der Zahlung und die Kürzung auf 500 Euro stoßen bei Betroffenen auf Kritik. Viele Pflegebedürftige und Angehörige kalkulieren das Geld fest in ihr Jahresbudget ein. Eine spätere Auszahlung oder ein geringerer Betrag kann deshalb spürbare Lücken reißen. Rein rechtlich bleibt jedoch festzuhalten: Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Landes und keine bundesgesetzlich garantierte Zahlung.

Andere Bundesländer kennen ebenfalls Leistungen unter dem Namen Landespflegegeld, allerdings mit anderer Ausrichtung. In Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz richten sich entsprechende Zahlungen vor allem an blinde, taubblinde oder schwerstbehinderte Menschen und werden häufig monatlich gewährt.

Für Berechtigte in Bayern gilt daher: Wer bislang keinen Antrag gestellt hat, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch 500 Euro jährlich sind eine spürbare Entlastung – gerade in einer Phase, in der Pflegekosten und Eigenanteile weiter steigen.

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aktualisiert: 20.02.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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