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Ab dem 01. Juli 2026 ändert sich zwar einiges bei der Grundsicherung, doch beim Rundfunkbeitrag bleibt ein zentraler Punkt bestehen: Millionen Menschen in Deutschland können sich weiterhin von der Zahlung befreien lassen. Betroffen sind vor allem Empfänger von Sozialleistungen – insgesamt rund 5,3 Millionen Bürger. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

03.04.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Grundsätzlich gilt: Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat ist von jedem Haushalt zu zahlen. Das Geld fließt an öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio und dient der Finanzierung eines unabhängigen Rundfunks. Entscheidend ist dabei nicht die Person, sondern die Wohnung – pro Haushalt wird der Beitrag nur einmal fällig.

Befreiung bleibt trotz Reform bestehen

Mit der Umstellung vom Bürgergeld auf die neue Grundsicherung ab Juli ändert sich an der Möglichkeit zur Befreiung nichts. Wer bislang Bürgergeld bezogen hat und nahtlos in das neue System übergeht, bleibt weiterhin von der Beitragspflicht befreit – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Das gilt auch für andere Gruppen. Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, dauerhaft erwerbsgemindert sind oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können sich ebenfalls befreien lassen. Gleiches trifft auf Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu. Auch Studierende und Auszubildende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und Leistungen wie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, haben Anspruch auf eine Befreiung.

Antrag bleibt Pflicht - nichts passiert automatisch

Ein entscheidender Punkt wird oft übersehen: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Sie muss aktiv beim Beitragsservice beantragt werden. Dafür ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, etwa ein aktueller Bewilligungsbescheid über die Sozialleistung.

Die Befreiung gilt zudem nur für einen bestimmten Zeitraum und muss regelmäßig verlängert werden. Wer das versäumt, muss wieder zahlen und riskiert Mahnungen. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Befreiung rückwirkend für bis zu drei Jahre zu beantragen. Zu viel gezahlte Beiträge können dann erstattet oder verrechnet werden.

Härtefälle weiterhin möglich

Neben den klar geregelten Befreiungsgründen gibt es auch weiterhin eine Härtefallregelung. Sie greift beispielsweise dann, wenn jemand knapp über den Einkommensgrenzen für Sozialleistungen liegt, aber dennoch finanziell stark belastet ist. Ob ein solcher Fall anerkannt wird, entscheidet der Beitragsservice im Einzelfall.

Fazit

Die Reform der Grundsicherung bringt zwar neue Regeln und strengere Vorgaben, an der Befreiung vom Rundfunkbeitrag ändert sich jedoch nichts Grundlegendes. Entscheidend bleibt, ob eine anerkannte Sozialleistung bezogen wird – und dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird.

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aktualisiert: 03.04.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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