Nur wenige nutzen ihn aus: Entlastungsbetrag bis 1.572 Euro möglich
In Deutschland werden rund 4,4 Millionen Pflegebedürftige zu Hause versorgt. Für viele Familien ist das eine enorme organisatorische und finanzielle Belastung. Neben dem Pflegegeld gibt es deshalb zusätzliche Unterstützungsleistungen. Eine davon wird jedoch von der Mehrheit der Berechtigten nicht genutzt: der Entlastungsbetrag. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Seit Anfang 2025 beträgt dieser 131 Euro pro Monat. Hochgerechnet sind das 1.572 Euro im Jahr. Zuvor lag der Betrag bei 125 Euro monatlich. Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt.
Das Pflegegeld selbst wurde ebenfalls angepasst. Je nach Pflegegrad liegt es aktuell zwischen 347 Euro und 990 Euro monatlich. Während das Pflegegeld frei verwendet werden kann, ist der Entlastungsbetrag zweckgebunden. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten oder die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Wer den Betrag nutzen kann
Genutzt werden kann der Betrag etwa für Haushaltshilfen, Alltagsbegleitung, Betreuungsangebote oder Kurzzeitpflege. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nachträglich: Die Leistung wird zunächst selbst bezahlt, anschließend wird die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht. Einige Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab.
Trotzdem bleibt ein Großteil der Mittel ungenutzt. Studien zeigen, dass rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten den Entlastungsbetrag nicht abrufen. Gründe dafür sind unter anderem komplizierte Abrechnungsverfahren, unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern sowie hohe Kosten professioneller Anbieter, die das Budget schnell aufbrauchen können.
Finanziell betrachtet handelt es sich jedoch um eine relevante Unterstützung. Wer entsprechende Leistungen ohnehin in Anspruch nimmt, sollte prüfen, ob die Kosten über den Entlastungsbetrag erstattet werden können. Andernfalls bleiben bis zu 1.572 Euro pro Jahr ungenutzt – Geld, das gerade in der häuslichen Pflege spürbar entlasten kann.

Mehr Informationen: Pflegegeld

