Einkommensanrechnung: Höhere Freibeträge entlasten Rentner in 2025

Seit Jahresbeginn 2025 gelten neue Regelungen und Freibeträge bei der Einkommensanrechnung für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

24.01.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Rente
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Rente
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Seit Januar 2025 wurden die Regeln zur Einkommensanrechnung bei der Grundrente und Hinterbliebenenzuschlägen geändert. Höhere Freibeträge sollen Rentner mit geringem Einkommen entlasten. Gleichzeitig drohen Rentenkürzungen für jene, deren Einkünfte die neuen Grenzen übersteigen.

Alleinstehende dürfen in 2025 ein Einkommen von bis zu 1.437 Euro, Ehepaare bis zu 2.242 Euro beziehen, ohne dass Kürzungen bei der Grundrente vorgenommen werden. Liegt das Einkommen über diesen Freibeträgen, wird der überschüssige Betrag zu 60 Prozent auf die Rente angerechnet.

Welche Einkünfte fließen in die Berechnung ein?

Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt fast alle Einkommensarten bei der Anrechnung. Dazu zählen:

  • Gehalt aus Nebentätigkeiten,
  • Mieteinnahmen,
  • Kapitaleinkünfte,
  • Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Nicht angerechnet werden steuerfreie Einkünfte wie Grundsicherung im Alter oder Arbeitslosengeld II. Änderungen im Einkommen, etwa durch einmalige Zahlungen oder rückwirkende Erhöhungen, können die Anrechnung ebenfalls beeinflussen.

Rentner, deren Einkommen unter den neuen Freibeträgen liegt, profitieren von den Anpassungen. Sie erhalten den Grundrentenzuschlag in voller Höhe, was ihre finanzielle Sicherheit erhöht. Besonders bei geringfügigen Einkünften wirken sich die erhöhten Freibeträge positiv aus.

Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten in den kommenden Wochen zudem Post von der Deutschen Rentenversicherung. Konkret wird ihnen die Rentenbezugsmitteilung zugestellt. Finanz.de hat berichtet.

Wer mit Kürzungen rechnen muss

Rentner, deren Einkünfte die neuen Freibeträge übersteigen, müssen jedoch mit Abzügen rechnen. Dies betrifft insbesondere:

  • Mieteinnahmen,
  • Kapitaleinkünfte,
  • steuerpflichtige Nebeneinkünfte,
  • Zusatzrenten.

Rentenerhöhung ab Juli 2025

Ab Juli wird die Rente zudem generell erhöht werden. Die voraussichtliche Höhe nach der Rentenerhöhung kann mit dem Rentenrechner für 2025 auf Finanz.de in brutto und netto berechnet werden. Die neuen steuerlichen Entlastungen werden ebenfalls berücksichtigt.

Rentenbescheide aus Dezember 2024 genau prüfen

Die neuen Rentenbescheide, die im Dezember 2024 verschickt werden, enthalten alle Informationen zur Einkommensanrechnung für 2025. Rentner sollten ihre Bescheide sorgfältig überprüfen. Fehler bei der Datenübermittlung, etwa durch ungenaue steuerliche Angaben, können zu falschen Berechnungen führen.

Falls Unstimmigkeiten festgestellt werden, besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Es empfiehlt sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Freibeträge und Regelungen korrekt angewendet wurden.

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aktualisiert: 24.01.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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