Bürgergeld 2026: Was steigt, was nicht - und wer am meisten verliert

Das Bürgergeld wird ab 2026 zwar nicht erhöht, dennoch kommen wichtige Änderungen auf Bezieherinnen und Bezieher der Sozialleistung zu. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

02.12.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: FInanz.de / Canva / Euro
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Die Regelsätze beim Bürgergeld bleiben 2026 unverändert - trotz steigender Lebenshaltungskosten. Laut Regierungsbeschluss erhalten etwa Alleinstehende weiterhin 563 Euro im Monat.

Das heißt: Ein nominaler Anstieg fällt aus - und real droht eine spürbare Absenkung der Kaufkraft.

Was stabil bleibt – und warum das problematisch ist

  • Keine Erhöhung der Regelbedarfe: Die Beträge bleiben auf dem Niveau von 2024. Für Alleinstehende sind das 563 Euro, für Paare und Kinder entsprechend niedrigere Werte.
  • Regelung durch Nullrunde: Der gesetzlich vorgesehene Anpassungsmechanismus führt laut Ministerium zu keiner Veränderung - Preiserhöhungen und Lohnentwicklung rechtfertigen derzeit keine Erhöhung.
  • Kaufkraftprobleme wahrscheinlich: Gerade Ausgaben für Energie, Lebensmittel oder Mobilität dürften weiter zunehmen - da reicht die Nullrunde längst nicht aus. Sozialverbände warnen davor, dass die Regierung damit de facto eine Kürzung riskiert.

Für viele Haushalte bedeutet das: Weniger Geld für die gleichen Ausgaben - oder Einsparungen bei Grundbedürfnissen.

Regelbedarf ab 2026: 563 Euro pro Monat für Alleinstehende, 506 Euro für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, 471 Euro für Jugendliche, 390 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahren und 357 Euro für Kinder bis fünf Jahre.

Kindergeld wird erhöht

Eine Erhöhung gibt es - wie für alle Familien in Deutschland - beim Kindergeld bzw. der Kindergrundsicherung. Das Geld pro Kind steigt von derzeit 255 Euro auf 259 Euro pro Monat an.

Miet- und Heizkosten: Kein Ausgleich für steigende Kosten

Zwar übernimmt das Jobcenter im Rahmen des Bürgergelds weiterhin Miete und Heizkosten - aber unter engen Bedingungen. Für das Jahr 2026 wird die Übernahme in vielen Fällen auf das 1,5-Fache einer als „angemessen“ definierten Obergrenze begrenzt. Liegt die tatsächliche Miete darüber, drohen Kürzungen.

Hinzu kommt: In vielen Regionen steigen Mieten und Energiepreise schneller als die anerkannten Richtwerte - betroffen sind insbesondere Menschen in älteren, schlecht isolierten Wohnungen. Für sie ist kaum Entlastung in Sicht.

Wer besonders hart trifft

Am stärksten betroffen sind

  • Alleinstehende oder kleine Haushalte mit geringen Rücklagen und wenig Flexibilität
  • Familien mit Kindern, die von zusätzlichen Ausgaben für Ernährung, Mobilität oder Kinderbetreuung leben müssen
  • Empfängerinnen und Empfänger, deren Wohnung oder Heizung teuer oder energieineffizient ist

Für sie bedeutet die Nullrunde nicht nur stagnierende Bezüge - sie steht real für eine Verschlechterung der Lebensbedingungen.

Neue Rahmenbedingungen: Mehr Druck statt Unterstützung

Zusätzlich zum Nullrunden-Beschluss plant die Regierung, das Bürgergeld durch eine Neuordnung als Neue Grundsicherung ab 2026 zu ersetzen. Im Zuge dessen sollen Sanktionen verschärft und Mitwirkungspflichten ausgeweitet werden. Wer Termine versäumt oder Kooperation verweigert, riskiert Kürzungen oder sogar den vollständigen Verlust von Leistungen - inklusive Miet- und Heizkostenzuschuss.

Schon mit Blick auf die Nullrunde wächst damit die Gefahr, dass Menschen ihre Existenz nicht mehr sichern können - selbst wenn sie formal anspruchsberechtigt bleiben.

Fazit: Nullrunde bedeutet reale Minusrechnung

Die Tatsache, dass die Regelbedarfe 2026 unverändert bleiben, liest sich zunächst nach Stabilität. Für viele Betroffene bedeutet das jedoch Rückschritt. Preissteigerungen, teure Miet- und Energiekosten sowie strengere Bedingungen bei der Grundsicherung sorgen dafür, dass das Bürgergeld real weniger wert ist - und Armut oder soziale Hilfe 2026 für viele wieder ein reales Risiko darstellen.

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aktualisiert: 02.12.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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