Neue Berechnung: Ab dieser Rente zahlt man 2026 keine Steuern
Für viele Rentner entscheidet sich 2026 erstmals die Frage, ob ihre Altersbezüge steuerfrei bleiben oder ob das Finanzamt mitverdient. Grund ist das Zusammenspiel aus steigendem Grundfreibetrag, wachsender Besteuerung neuer Rentenjahrgänge und der geplanten Rentenerhöhung zum 01. Juli. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums steigt der steuerliche Grundfreibetrag 2026 auf 12.348 Euro im Jahr. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 24.696 Euro. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Entscheidend ist jedoch nicht die Bruttorente, sondern das zu versteuernde Einkommen nach Abzügen.
Für Neurentner des Jahres 2026 gilt: 84 Prozent der Rente sind steuerpflichtig. 16 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente bleiben dauerhaft steuerfrei. Dieser steuerfreie Anteil wird im Jahr des Rentenbeginns festgeschrieben und gilt lebenslang in absoluter Höhe.
Beispiel: Wo die Steuerfreiheit endet
Eine Beispielrechnung zeigt, wo die Grenze liegt. Ein alleinstehender Neurentner mit Rentenbeginn 2026 kann bei einer Jahresbruttorente von rund 17.426 Euro steuerfrei bleiben. Das entspricht einer Monatsrente von etwa 1.452 Euro.
Die Berechnung funktioniert so: Von der Jahresbruttorente bleiben 16 Prozent – hier rund 2.788 Euro – steuerfrei. Der verbleibende steuerpflichtige Teil wird anschließend um Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben gemindert. Nach diesen Abzügen ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 12.348 Euro – exakt in Höhe des Grundfreibetrags.
Wer darüber liegt, wird grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings heißt steuerpflichtig nicht automatisch, dass tatsächlich hohe Steuern anfallen. Die konkrete Belastung hängt vom individuellen Einkommen und weiteren Einkünften ab.
Rentenerhöhung kann Steuerpflicht auslösen
Brisant wird die Situation durch die geplante Rentenanpassung zum 1. Juli 2026. Steigt die Rente, erhöht sich der steuerpflichtige Anteil entsprechend. Wer bisher knapp unter der Steuergrenze lag, kann dadurch in die Steuerpflicht rutschen.
Dabei ist zu beachten: Der steuerfreie Anteil bleibt zwar in Euro konstant, Rentenerhöhungen sind jedoch vollständig steuerpflichtig. Mit jeder Anpassung wächst damit der zu versteuernde Teil der Rente.
Steueranteil steigt weiter an
Die nachgelagerte Besteuerung der Renten läuft seit 2005. Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil um 0,5 Prozentpunkte. 2026 sind es 84 Prozent, 2025 waren es noch 83 Prozent. Bis 2058 soll die Rente vollständig steuerpflichtig sein.
Das betrifft allerdings nur Neurentner des jeweiligen Jahres. Wer früher in Rente gegangen ist, behält seinen individuell festgeschriebenen steuerfreien Anteil.
Kranken- und Pflegebeiträge mindern die Steuerlast
Ein wichtiger Entlastungsfaktor sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese können als Sonderausgaben geltend gemacht werden und mindern das zu versteuernde Einkommen. Für Rentner, die einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, gilt dabei ein Höchstbetrag von 1.900 Euro.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt jährlich Bescheinigungen aus, in denen alle steuerlich relevanten Beträge aufgeführt sind. Diese helfen bei der Erstellung der Steuererklärung.
Fazit
2026 bleibt eine Jahresbruttorente von rund 17.400 Euro für Neurentner unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Doch Rentenerhöhungen und der weiter steigende steuerpflichtige Anteil erhöhen das Risiko, erstmals in die Steuerpflicht zu rutschen. Wer nahe an der Grenze liegt, sollte nach der Rentenanpassung genau prüfen, wie sich die eigene Steuerlage entwickelt.

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