Höhere Beiträge für Rentner - Medikamente & Co. werden bald deutlich teurer
Viele Rentnerinnen und Rentner müssen sich schon bald auf deutlich höhere Belastungen durch teurere Preise bei Medikamenten und Zahnersatz einstellen. Grund dafür soll die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Auf viele gesetzlich Krankenversicherte könnten ab 2027 höhere Eigenkosten zukommen. Besonders Rentner wären von den geplanten Änderungen betroffen, da sie häufiger Medikamente benötigen und regelmäßig zahnärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen. Hintergrund ist eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, mit der die Bundesregierung die angespannte Finanzlage der Krankenkassen stabilisieren will.
Das Bundeskabinett hat Ende April 2026 einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze beschlossen. Ziel ist es, die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu entlasten und ihre Ausgaben langfristig zu begrenzen. Das geplante Entlastungsvolumen für das Jahr 2027 liegt bei rund 16,3 Milliarden Euro. Ein Teil dieser Summe soll durch höhere Eigenbeteiligungen der Versicherten erreicht werden. Das berichten mehrere Medien, wie u.a. inFranken.de.
Anhebung der gesetzlichen Zuzahlungen geplant
Geplant ist unter anderem eine deutliche Anhebung der gesetzlichen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente. Bislang müssen Versicherte je nach Arzneimittel zwischen fünf und zehn Euro zuzahlen. Nach den aktuellen Plänen würde dieser Betrag ab Januar 2027 auf 7,50 bis 15 Euro steigen. Das entspräche einer Erhöhung um 50 Prozent.
Vor allem ältere Menschen könnten die Auswirkungen deutlich spüren. Viele Rentner sind dauerhaft auf Medikamente angewiesen, etwa zur Behandlung von Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder chronischen Schmerzen. Wer regelmäßig mehrere Arzneimittel benötigt, muss daher mit höheren jährlichen Ausgaben rechnen.
Allerdings gibt es weiterhin eine wichtige Schutzregel. Gesetzlich Versicherte müssen pro Kalenderjahr nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze Zuzahlungen leisten. Diese liegt grundsätzlich bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch kranke Menschen gilt eine niedrigere Grenze von einem Prozent. Wer diese Belastungsgrenze erreicht, kann sich für den Rest des Jahres von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen. Deshalb empfiehlt es sich, sämtliche Quittungen und Zahlungsbelege sorgfältig aufzubewahren und rechtzeitig bei der Krankenkasse einzureichen.
Auch Zahnersatz betroffen
Auch beim Zahnersatz sieht der Gesetzentwurf Einschnitte vor. Nach den bisherigen Regelungen übernimmt die Krankenkasse bei der sogenannten Regelversorgung ohne Bonusheft 60 Prozent der Kosten. Künftig sollen es nur noch 50 Prozent sein. Wer sein Bonusheft über zehn Jahre lückenlos geführt hat, erhält derzeit einen Zuschuss von 75 Prozent. Dieser soll nach den Plänen auf 65 Prozent sinken.
Damit würde sich der Eigenanteil für viele Behandlungen deutlich erhöhen. Besonders bei Kronen, Brücken oder Prothesen könnten Versicherte künftig mehrere hundert Euro zusätzlich aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen sie das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Sollten die Pläne unverändert beschlossen werden, gelten die höheren Zuzahlungen und die geringeren Zuschüsse beim Zahnersatz voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027.

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