Ab Juli 2026: Neue Regelung für Rente & Minijobs kommt

Ab Juli wird es eine neue Regelung für viele Menschen mit Minijobs geben. Sie betrifft die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

18.02.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.de (Montage / Canva) / Euro
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Bislang war die Lage eindeutig: Wer sich im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, blieb bis zum Ende des Jobs außen vor. Ein späterer Wechsel zurück in die Beitragspflicht war nicht vorgesehen. Diese starre Regel wird zum 01. Juli 2026 aufgeweicht – allerdings mit einer klaren Begrenzung. Das berichtet u.a. die Plattform gegen-hartz.de.

Künftig können Minijobberinnen und Minijobber eine bereits erklärte Befreiung einmalig für die Zukunft aufheben und wieder rentenversicherungspflichtig werden. Was nach mehr Flexibilität klingt, ist in Wahrheit eine Entscheidung mit Endgültigkeit. Denn wer diesen Schritt geht, kann später nicht erneut in die Befreiung zurückkehren. Der Rückweg ist nur einmal möglich – und danach versperrt.

Die Aufhebung wirkt ausschließlich für die Zukunft. Bereits beitragsfreie Monate oder Jahre lassen sich nicht nachträglich korrigieren. Der Wechsel greift ab dem Monat, der auf die Antragstellung folgt. Beantragt wird die Änderung beim Arbeitgeber, der sie dokumentiert und an die Minijob-Zentrale meldet. Widerspricht diese nicht innerhalb eines Monats, gilt die Beitragspflicht als wirksam.

Wichtig ist auch: Wer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, kann die Aufhebung nur einheitlich erklären. Eine teilweise Rückkehr in die Rentenversicherung ist nicht vorgesehen. Gerade für Beschäftigte mit mehreren geringfügigen Jobs bedeutet das eine weitreichende Entscheidung, die sich später nicht mehr revidieren lässt.

Neue Minijob-Grenze seit 2026

Seit dem 01. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat. Hintergrund ist die Kopplung an den Mindestlohn, der 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigt. Damit bleiben mehr Menschen in geringfügiger Beschäftigung – und stehen vor der Frage, ob sie eigene Rentenbeiträge zahlen oder sich befreien lassen.

Finanziell fällt der Eigenanteil unterschiedlich ins Gewicht. In gewerblichen Minijobs beträgt er 3,6 Prozent des Verdienstes, bei 603 Euro also rund 21,70 Euro monatlich. In Privathaushalten liegt der Eigenanteil bei 13,6 Prozent – das entspricht gut 82 Euro im Monat. Der Unterschied ist erheblich und kann die Entscheidung maßgeblich beeinflussen.

Kurzfristig weniger Netto

Der Wechsel zurück in die Rentenversicherung bedeutet kurzfristig weniger Netto, eröffnet aber langfristig zusätzliche Ansprüche. Beitragszeiten erhöhen nicht nur die spätere Rente, sondern können auch Ansprüche auf Reha-Leistungen oder Erwerbsminderungs Rente stärken. Wer jedoch in finanziell angespannten Zeiten jeden Euro benötigt, wird den dauerhaften Charakter der Entscheidung genau abwägen müssen.

Für Rentnerinnen und Rentner gilt eine Besonderheit. Wer eine Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht, ist im Minijob grundsätzlich rentenversicherungsfrei. In diesen Fällen greift die neue Regelung meist nicht, weil keine Pflicht besteht, in die man zurückkehren könnte. Es besteht allerdings die Möglichkeit, freiwillig Beiträge zu zahlen – das ist jedoch eine separate Entscheidung.

Unberührt bleibt die kurzfristige Beschäftigung. Sie richtet sich nach zeitlichen Kriterien und nicht nach der Entgeltgrenze. Die neue Juli-Regel betrifft ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit Verdienstgrenze.

Unterm Strich schafft die Reform mehr Wahlfreiheit – aber ohne Sicherheitsnetz. Wer die Befreiung aufhebt, entscheidet sich dauerhaft für die Beitragspflicht. Eine zweite Korrektur ist ausgeschlossen. Genau darin liegt die eigentliche Härte der Neuregelung.

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aktualisiert: 18.02.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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